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Kommunalwahl 2023

Am Sonntag, dem 14.05.2023, fand die Kommunalwahl (Gemeinde- und Kreiswahlen) in Schleswig-Holstein statt. Die endgültigen Wahlergebnisse werden ab dem 26.05.2023 nach 12:00 Uhr zentral auf der Website

https://www.wahlen-sh.de/

des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht.

Alle weiteren für die Öffentlichkeit zugänglichen Unterlagen werden nachfolgend als Dateien im PDF-Format bereitgestellt.

Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen durch Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen

Die notwendigen Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen durch Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen für die Gemeindewahlen am 14.05.2023 werden erstmalig über das zentrale Wahlvorschlagsportal des Landes Schleswig-Holstein erstellt.

Ab sofort steht den politischen Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen daher dieses Onlineportal für die Erstellung von Wahlvorschlägen zur Verfügung.

Das Wahlvorschlagsportal erleichtert als Onlinedienst den Trägern von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen ) die Erstellung von Wahlvorschlägen, indem die Vordrucke für die Gemeindewahl am 14.05.2023 bequem online ausgefüllt, verwaltet, heruntergeladen und ausgedruckt werden können.

Eine benutzerfreundliche Menüführung, ergänzende Hilfetexte sowie Zusatzfunktionen, wie die Autovervollständigung von Adresseingaben, unterstützen bei der Dateneingabe. Zudem entfallen die aus der Vergangenheit bekannten und zu Recht als lästig empfundenen Wiederholungseintragungen. Vielfach müssen bestimmte Daten nur noch einmal eingetragen werden und werden dann in alle Formulare automatisch übernommen.

Warnmeldungen und eine abschließende Plausibilitäts- und Vollständigkeitskontrolle weisen auf mögliche Unstimmigkeiten hin, so dass fehlerhafte Eingaben überprüft und noch vor der Einreichung des Wahlvorschlags berichtigt werden können.

Innerhalb des Portals können Sie die Unterlagen, die Sie für die Einreichung eines Wahlvorschlags zur Gemeindewahl benötigen, also elektronisch ausfüllen, verwalten und herunterladen.

Weitere Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren für die Gemeindewahlen sind auf dieser Seite zusammengefasst.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.