Städtebauliche Gesamtmaßnahme in Schönberg
Die Gemeinde Schönberg beabsichtigt zu prüfen, ob im Bereich der „Ortsmitte“ städtebauliche Missstände vorliegen, deren Vorhandensein die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme mit dem Ziel der Beseitigung etwaiger Missstände erforderlich macht.
Die Gemeindevertretung hat daher in ihrer Sitzung vom 25.02.2021 beschlossen, für den leicht veränderten Bereich der „Ortsmitte“ die vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 des Baugesetzbuches (BauGB) einzuleiten.
Auf dieser Seite werden alle Dokumente und Pläne zur Städtebaulichen Gesamtmaßnahme in Schönberg bereitgestellt.
Die BIG Städtebau GmbH wurde beauftragt, gemeinsam mit der Gemeinde diese vorbereitenden Untersuchungen (VU) für das festgelegte Untersuchungsgebiet durchzuführen und zudem ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten. Dieser Prozess zu VU+IEK bietet auch den Bewohner:innen die Gelegenheit, die Entwicklung des Ortszentrums mit Städtebauförderungsmitteln für öffentliche und private Investitionen aktiv zu unterstützen und mitzugestalten. Zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit wurde dazu eine eigene Internetseite erstellt. Diese informiert Sie fortlaufend über den Prozess der Durchführung der VU und die Erstellung des IEK und lädt Sie ein, sich aktiv zu beteiligen. Sie finden die Seite unter: www.schoenes-schoenberg.de.