Rentenberatung
WICHTIGER HINWEIS! In der Gemeinde Schönberg (Alte Apotheke) finden zurzeit keine regelmäßigen Sprechstunden der Rentenversicherung statt.
Für eine Rentenberatung und Rentenantragstellung stehen Ihnen die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater sowie die hauptamtliche Auskunft-/und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung unter 0431/9878-0 zur Verfügung.
Die Namen, Anschriften und Telefonnummern der Versichertenberater/innen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
Welche Unterlagen werden für den Rentenantrag benötigt?
Alle nachfolgend aufgezählten Unterlagen werden im Original benötigt!
für Altersrente
- das Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
- Unterlagen über Zusatzrente
- Rentenunterlagen der Deutschen Rentenversicherung
- einen gültigen Personalausweis/Reisepass
- für die Überweisung der Rente Ihre Bankverbindung (IBAN- und BIC Nummer)
- die Gesundheitskarte der Krankenkasse (bei einem Kassenwechsel: Name der Krankenkassen ab 1984)
- Steuer-Identifikationsnummer
für Hinterbliebenenrente: Witwen-/Witwer-/Waisenrente
- Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
- die Sterbeurkunde
- Rentenbescheid des Verstorbenen
- Rentenbescheid des Hinterbliebenen
- Unterlagen über Zusatzrente des Verstorbenen und des Hinterbliebenen
- einen gültigen Personalausweis/Reisepass
- für die Überweisung der Rente Ihre Bankverbindung (IBAN- und BIC Nummer)
- die Gesundheitskarte der Krankenkasse (bei einem Kassenwechsel: Name der Krankenkassen ab 1984)
- Steuer-Identifikationsnummer
für Rente wegen Erwerbsminderung
- das Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
- Rentenunterlagen der Deutschen Rentenversicherung
- Unterlagen über Zusatzrente
- medizinische Befunde, Gutachten, ärztliche Bescheinigungen (in Kopie)
- Aufstellung über Ausbildung und berufliche Tätigkeiten (z.B. Lebenslauf)
- einen gültigen Personalausweis/Reisepass
- für die Überweisung der Rente Ihre Bankverbindung (IBAN- und BIC Nummer)
- die Gesundheitskarte der Krankenkasse (bei einem Kassenwechsel: Name der Krankenkassen ab 1984)
- Steuer-Identifikationsnummer