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Informationen zu erfolgten Vergaben

Vergebene Aufträge nach VOB

Nach § 20 Absatz 3 VOB/A erfolgt für Vergaben nach der VOB/A für freihändige Vergaben ab einem Auftragswert in Höhe von 15.000 Euro und für beschränkte Ausschreibungen ab einem Auftragswert in Höhe von 25.000 Euro nach Zuschlagserteilung eine Information über die Vergabe, die mindestens 6 Monate vorgehalten wird.

Vergebene Aufträge nach UVgO

Gemäß § 30 Absatz 1 UVgO erfolgt für Verhandlungsvergaben und beschränkte Ausschreibungen ab einem Auftragswert in Höhe von 25.000 Euro nach Zuschlagserteilung eine Information über die Vergabe, die mindestens 3 Monate vorgehalten wird.

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Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.