Schiedsfrau/Schiedsmann für das Amt Probstei gesucht
Das Amt Probstei sucht für seinen Schiedsamtsbezirk für die Wahlperiode 04/2025 bis 04/2030 eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann.
Der Schiedsamtsbezirk des Amtes Probstei umfasst alle amtsangehörigen Gemeinden, mit Ausnahme von Laboe. Laboe bildet einen eigenständigen Schiedsamtsbezirk.
Dieses wichtige Ehrenamt bietet zahlreiche interessante Aufgaben. Oft kann durch die Inanspruchnahme der Schiedsperson ein langwieriges Straf- oder Gerichtsverfahren vermieden werden. Bei zivilen und nachbarschaftlichen Streitigkeiten lassen sich sowohl Gerichts- als auch Rechtsanwaltskosten einsparen, da die Hinzuziehung eines Rechtsbeistands häufig nicht erforderlich ist. Zudem entfällt die persönliche Belastung, die ein langwieriger gerichtlicher Streit mit sich bringen kann. Die Schiedspersonen entlasten Bürger, Polizei und Justizbehörden und tragen so zu einem friedlichen Miteinander in der Gemeinde bei. Häufig lässt sich durch eine Einigung mit Hilfe der Schiedsperson auch das nachbarschaftliche Verhältnis wieder herstellen – was bei einem Richterspruch oft nicht der Fall ist. Sollte sich ein Streit nicht durch die Schiedsperson beilegen lassen, erhalten die Beteiligten eine amtliche Bescheinigung, die die Weiterführung des Verfahrens vor Gericht ermöglicht.
Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen ihr Amt unparteiisch ausüben.
Voraussetzungen für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson sind:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Wohnsitz im Schiedsbezirk
- Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter
- Geeignetheit in Bezug auf Persönlichkeit und Fähigkeiten
Eine Schiedsperson sollte in der Lage sein, auf unterschiedliche – gegebenenfalls verhärtete – Standpunkte der Beteiligten einzugehen und daran interessiert sein, Konflikte friedlich und einvernehmlich zu lösen. Die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen wird vom Amt selbstverständlich unterstützt und gefördert.
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden zunächst durch den Amtsausschuss gewählt. Die Wahl muss vom zuständigen Amtsgericht bestätigt werden, bevor die stellvertretende Schiedsperson vereidigt und das Amt angetreten werden kann.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Philipp Thomas beim Amt Probstei unter der Telefonnummer 04344- 306 1107 oder per E-Mail unter philipp.thomas@amt-probstei.de zur Verfügung.
Bei Interesse an der Tätigkeit als Schiedsfrau / Schiedsmann senden Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung, einschließlich eines tabellarischen Lebenslaufs und eines Motivationsschreibens, in dem Sie darlegen, warum Sie diese Tätigkeit ausüben möchten, bis zum 24.01.2025 an das Amt Probstei, Knüll 4, 24217 Schönberg. Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail in einer PDF-Datei an philipp.thomas@amt-probstei.de senden.
Schiedsamtwesen
Die Abteilung Hauptverwaltung und Organisation betreut die amtierenden Schiedsleute bei der Ausübung ihres Ehrenamtes. Die eigentlichen Schlichtungsversuche werden von den Schiedspersonen vorgenommen. Dabei ist die Schiedsperson für ihren Schiedsamtbezirk zuständig.
Das Amt Probstei gliedert sich aufgrund der großen Einwohnerzahl in zwei Schiedsamtbezirke:
- Schiedsamtbezirk Amt Probstei einschl. der Gemeinde Schönberg
- Schiedsamtbezirk Gemeinde Laboe