Neue Mitglieder in den Gemeindevertretungen (Nachrückverfahren)
Aus unterschiedlichen Gründen kann sich im Verlauf einer Wahlperiode die Zusammensetzung einer Gemeindevertretung ändern. Die Wechselfälle des Lebens (zum Beispiel durch Wegzug aus der Gemeinde, Tod und Verzicht auf einen Sitz in der Gemeindevertretung) haben ein sogenanntes „Nachrückverfahren” zur Folge, das strengen wahlrechtlichen Regularien unterliegt. Im Rahmen eines solchen Nachrückverfahrens wird festgelegt, wer das ausscheidende Mitglied der Gemeindevertretung ersetzt.
Das Nachrückverfahren wird mit einer öffentlichen Bekanntmachung abgeschlossen, aus der sich ergibt, wer wessen Nachfolge antritt. Diese öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie auf dieser Seite.