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Wahlhelfer*in werden

Die Gemeinde Schönberg sucht helfende Hände für das Projekt „Demokratie vor Ort“!

Die Möglichkeit, eine Wahl zu haben und an dieser auch frei und selbstbestimmt teilnehmen zu können, ist ein demokratisches Privileg, das leider längst nicht alle Menschen besitzen. In Deutschland haben wir uns schon so sehr an dieses Privileg gewöhnt, dass wir es oftmals als eine Selbstverständlichkeit hinnehmen. Dem ist jedoch nicht so. Demokratie ist oftmals mühsam, weil man an und auch mit ihr arbeiten muss.

Und dass die Demokratie bisweilen auch elementaren Bedrohungen ausgesetzt sein kann, ist durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine schmerzvoll belegt worden. Denn auch in der Ukraine wird die Demokratie im Sinne unserer Wertegemeinschaft gegen einen Aggressor verteidigt, dem demokratische Prinzipien nichts bedeuten.

Vor diesem Hintergrund darf es nicht verwundern, dass viele Teile der Welt sehnsuchtsvoll auch auf unser Land blicken, das den in ihm lebenden Menschen umfangreiche Rechte garantiert, diese bewahrt und mittlerweile auch gegen Feinde von innen und außen verteidigen muss.

Bei uns kann jede Person ihre freie Meinung äußern, ohne befürchten zu müssen, hierfür vom Staat zur Rechenschaft gezogen zu werden. Ein aufmerksamer Blick über die Grenzen unserer Heimat hinaus lehrt uns, dass derartige demokratischen Rechte durch totalitäre Machtausübung binnen kürzester Zeit hinweggefegt werden können.

Die Welt ist weiterhin im Aufruhr – Russland, Belarus, Myanmar, China einschließlich Hongkong und selbst die Türkei sind nur exemplarische Beispiele für Staaten, in denen die Demokratie nicht (mehr) existiert oder kurz davor ist, zu Ende zu gehen. Selbst die USA, die lange Zeit als Inbegriff und Hort der Freiheit begriffen wurden, mussten sich gegen radikale Kräfte zur Wehr setzen, die nicht davor zurückschreckten, die friedliche Machtübergabe an einen legitim gewählten Präsidenten zu verhindern.

Demokratie bedeutet, dass das Volk ihren Vertretungen Macht nur für eine bestimmte Zeit verleiht. Wurde diese Macht nach Auffassung der wahlberechtigten Bevölkerung in ihrem Sinne verwendet, gewährt sie den „Mächtigen“ mehr Zeit für deren Ausübung. Anderenfalls beauftragt sie andere Personen mit der Lenkung der staatlichen Geschicke. Gleiches gilt für die örtliche Gemeinschaft.

Der Auftrag zur Ausübung der Macht wird insbesondere dadurch vergeben, dass die Wahlberechtigten den Weg zur Wahlurne antreten, um dort ihren Meinungen und Überzeugungen durch eine bewusste und vor allem vollkomme freie Wahlentscheidung Ausdruck zu verleihen. Eine solche Wahl bedarf vieler helfender Hände – insbesondere aus der Zivilgesellschaft. Wahlen werden vom Volk für das Volk organisiert – es bedarf also der aktiven Mitarbeit des Volkes, auch und vor allem in den Wahlvorständen vor Ort, die in den Wahllokalen dafür sorgen, dass eine Wahl überhaupt durchgeführt werden kann.

Denn ohne die Mitwirkung der Zivilgesellschaft ist die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen weder rechtlich noch tatsächlich möglich. Wahlen und Abstimmungen sind ein zentraler Eckpfeiler der Demokratie – ohne sie wäre ein demokratisches Gemeinwesen schlicht nicht denkbar. Wahlen und Abstimmungen können jedoch nur dann durchgeführt werden, wenn die Zivilgesellschaft an ihnen mitwirkt. Diese Mitwirkung der Zivilgesellschaft ist im Übrigen ein Garant dafür, dass die Wahlen und Abstimmungen in Deutschland unter dem wachsamen Auge der wahlberechtigten Bevölkerung fair und transparent ablaufen. Fairness und Transparenz bei Wahlen und Abstimmungen sind in Deutschland ein selbstverständlicher Teil der politischen Auseinandersetzung. Hierfür muss die Gesellschaft aber auch einen (geringen) Preis bezahlen, indem die Wahlberechtigten anlässlich von Wahlen und Abstimmungen ihr „Sonntagsopfer für die Demokratie“ erbringen und an einem Sonntag im Wahl- bzw. Abstimmungsvorstand mitarbeiten.

Eine solche Gelegenheit zur Mitarbeit wird sich bald wieder ergeben. Denn am Sonntag, dem 30.10.2022, wird die Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. eines hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Schönberg stattfinden. Eine unter Umständen erforderlich werdende Stichwahl wurde für Sonntag, den 13.11.2022, terminiert.

Für die Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters in der Gemeinde Schönberg sind 3 Wahlvorstände mit jeweils 9 Personen für die insgesamt 3 Wahlbezirke zu bilden, so dass 27 wahlberechtigte Personen aus der Gemeinde Schönberg benötigt werden. In den Wahlvorstand kann jede wahlberechtigte Person berufen werden, welche die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 6 Wochen ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung in Schönberg hat.

Konkret sind dies Menschen, die bis einschließlich 30.10.2006 geboren wurden und mindestens seit dem 18.09.2022 ihre alleinige Wohnung bzw. ihrer Hauptwohnung in der Gemeinde Schönberg haben.

Zugegeben, die Wahlsendungen im Fernsehen und in anderen Medien sind spannend – vor allem, wenn um 18:00 Uhr die ersten Prognosen bekanntgegeben werden. Doch ist es nicht viel spannender, derartige Ergebnisse selbst zu ermitteln und daran mitzuwirken, dass die Medien überhaupt etwas zu berichten haben, weil Sie als Mitglied im Wahlvorstand aktiv und hautnah dabei sind? Dies schon allein deshalb, weil das mediale Interesse an den kleineren Wahlen, die lediglich in einer Gemeinde stattfinden, nicht so groß ist, als dass das Fernsehen hierüber berichten würde. Doch gerade die Wahlen vor Ort sind dadurch gekennzeichnet, dass man die Bewerberinnen und Bewerber meist persönlich kennt. Derartige örtliche Wahlen verlaufen vielfach deutlich emotionaler als die staatlichen Wahlen, die oftmals anonymer sind.

Wahlentscheidungen vor Ort bedürfen der Mitarbeit der Zivilgesellschaft – das sind wir alle! Die Mitarbeit im Wahlvorstand ermöglicht es Ihnen außerdem, andere Menschen aus Ihrer Gemeinde, Ihrem Quartier oder Ihrer Nachbarschaft kennen zu lernen.

Falls Sie sich nun die Frage stellen „Warum soll gerade ich das tun?“, so kann man auch mit einer Gegenfrage antworten. Warum sollen es denn immer nur die anderen tun? Und bedenken Sie: Viele helfende Hände bereiten ein schnelles Ende!

Vielfach erhalten die Amtsverwaltung und die Gemeinde Schönberg dann auch die Rückmeldung, dass es entgegen der Erwartung dann auch deutlich mehr Spaß gebracht hat als dies im Vorfeld erwartet wurde. Ja, ein solcher Wahltag ist anstrengend, und es können dann in der Regel kaum private Termine wahrgenommen werden. Da gibt es auch nichts zu beschönigen. Aber das Erfolgserlebnis, das sich einstellt, wenn die Wahl „über die Bühne gebracht wurde“, wird unisono als äußerst befriedigend beschrieben – und dies auch von Personen, die durch das Los der Gemeindewahlleitung oder der Wahlbehörde mehr oder minder unfreiwillig zur Mitarbeit im Wahlvorstand verpflichtet wurden.

Für alle 3 Wahlvorstände in der Gemeinde Schönberg werden Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Schriftführerinnen und Schriftführer sowie Beisitzerinnen und Beisitzer aus allen Alters- und Berufsgruppen der wahlberechtigten Gesellschaft gesucht. Insbesondere Menschen, die erstmals wählen dürfen, sind dazu aufgerufen, sich aktiv in das Wahlgeschäft einzubringen.

Haben wir Ihr Interesse an der Übernahme einer solchen ehrenamtlichen Tätigkeit geweckt? Wenn ja, melden Sie sich doch entweder telefonisch im Schönberger Rathaus bei Stefan Gerlach unter der Telefonnummer 04344/306-1300 oder senden Sie vorzugsweise eine E-Mail an stefan.gerlach@amt-probstei.de. Selbstverständlich können Sie Ihre „Bewerbung“ auch schriftlich oder persönlich abgeben. Geben Sie in Ihrer E-Mail oder in Ihrem Schreiben bitte Ihren vollständigen Nachnamen, alle Vornamen, Ihre vollständige Adresse, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre berufliche und private Telefonnummer an. Bitte geben Sie auch an, für welche Funktion Sie sich bewerben (Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in oder Beisitzer/in). Da die Termine für Wahlen und Abstimmungen einem strengen Zeitplan unterliegen, würde es uns sehr helfen, wenn Sie Ihre Bereitschaft zur Mithilfe möglichst noch deutlich vor dem 18.09.2022 mitteilen. Denn mit dem Stichtag zum 18.09.2022 werden die Wählerverzeichnisse aufgestellt, in das alle wahlberechtigten Personen eingetragen werden. Unmittelbar nach deren Aufstellung muss die Einberufung als Mitglied im Wahlvorstand durch einen schriftlichen Bescheid erfolgen, da anderenfalls der sehr enge Zeitplan nicht eingehalten werden kann.

Das erwartet Sie:

Ihr Einsatz erfolgt in einem Wahlraum in der Gemeinde Schönberg, die sich alle in der „Grundschule an den Salzwiesen“ befinden werden. Dort erledigen Sie mit den anderen Mitgliedern des Wahlvorstandes das Wahlgeschäft, das im Wesentlichen aus der Prüfung der Wahlberechtigung, der Führung des Wählerverzeichnisses, der Ausgabe der Stimmzettel, der Beaufsichtigung der Stimmabgabe, der Zulassung der Wahlbriefe aus der Briefwahl und der Auszählung des Wahlergebnisses besteht. Das Wahlgeschäft beginnt für die Mitglieder in den Wahlvorständen am Wahltag (30.10.2022) um 07:30 Uhr. Der Wahltag teilt sich gewöhnlich in eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht; diese Schichteinteilung wird innerhalb des Wahlvorstands verabredet; die Gemeindewahlleitung hat hierauf keinen Einfluss. Bei der Auszählung ab 18:00 Uhr nehmen wieder alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am Wahlgeschäft teil. Sofern eine Stichwahl erforderlich werden sollte, würde ein 2. Einsatz am Tag der Stichwahl (13.11.2022) erforderlich werden.

Und das bieten wir Ihnen außer dem Erlebnis, in netter Runde Demokratie aktiv zu erleben:

Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten für die Teilnahme an der Durchführung der Wahl und die Ergebnisfeststellung eine Entschädigung („Erfrischungsgeld“). Das Erfrischungsgeld für die Direktwahl beträgt 50,00 EUR pro Wahltag. Sollte also eine Stichwahl erforderlich werden, weil keine der kandidierenden Personen im 1. Wahlgang die erforderliche Mehrheit erreichen sollte, würde das Erfrischungsgeld selbstverständlich ein 2. Mal ausgezahlt werden.

Im Vorfeld der Wahl bieten wir darüber hinaus an, die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, die Schriftführerinnen und Schriftführer sowie deren jeweilige Stellvertreterinnen und Stellvertreter im Rahmen einer abendlichen Schulungsveranstaltung auf ihre Tätigkeiten im Wahlvorstand vorzubereiten.

Wir sagen Danke!

Die Gemeinde Schönberg und das Amt Probstei bedanken sich auf diesem Wege nochmals bei allen Mitgliedern in den Wahl- und Abstimmungsvorständen, die durch ihren Einsatz in der Freizeit die Durchführung der vergangenen Wahlen und Abstimmungen ermöglicht haben.

Gemeinde Schönberg
Der Gemeindewahlleiter
c/o Amt Probstei
Knüll 4
24217 Schönberg

gez.
Stefan Gerlach

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