Sprungziele

Das Amt Probstei sucht händeringend helfende Hände für die vorgezogene Bundestagswahl am 23.02.2025 sowie die BGM-Wahl in der Gemeinde Laboe am 02.03.2025 (mögliche Stichwahl am 16.03.2025)!

Am 06.11.2024 zerbrach die Ampelkoalition, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Entlassung des Bundesfinanzministers Christian Lindner (FDP) veranlasst hatte. In der Folge trat die FDP aus der Regierung aus.

Um zu gewährleisten, dass eine neue Bundesregierung sich künftig wieder auf eine parlamentarische Mehrheit stützen kann, sind die politischen Parteien übereingekommen, dass der Bundeskanzler Mitte Dezember 2024 die Vertrauensfrage stellt, um so eine Auflösung des Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten zu ermöglichen.

Nach der Auflösung des Deutschen Bundestages, über die der Bundespräsident innerhalb von 21 Tagen entscheiden muss, müssen nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben innerhalb einer sehr kurzen Frist von lediglich 60 Tagen Neuwahlen stattfinden. Diese Neuwahlen werden nach dem zwischen den politischen Parteien und dem Bundespräsidenten vereinbarten Zeitplan am Sonntag, dem 23.02.2025 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr abgehalten. Beim Amt Probstei werden aktuell die dafür notwendigen Vorbereitungen getroffen, um den Wahlberechtigten in der Probstei die Ausübung ihres Wahlrechts zu ermöglichen.

Um eine Bundestagswahl – noch dazu eine vorgezogene Bundestagswahl – durchführen zu können, ist zwingend die Mitarbeit der Wahlberechtigten erforderlich, die in einem Wahlvorstand im Wahllokal tätig sind.

Für alle Wahlvorstände werden Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Schriftführerinnen und Schriftführer sowie Beisitzerinnen und Beisitzer aus allen Alters- und Berufsgruppen der wahlberechtigten Gesellschaft gesucht. Insbesondere Menschen, die erstmals wählen dürfen, sind dazu aufgerufen, sich aktiv in das Wahlgeschäft einzubringen.

Können Sie sich die Übernahme einer solchen ehrenamtlichen Tätigkeit vorstellen? Wenn ja, melden Sie sich doch entweder telefonisch im Schönberger Rathaus bei Stefan Gerlach unter der Telefonnummer 04344/306-1300 oder senden Sie vorzugsweise eine E-Mail an stefan.gerlach@amt-probstei.de. Selbstverständlich können Sie Ihre „Bewerbung“ auch schriftlich oder persönlich abgeben. Geben Sie in Ihrer E-Mail oder in Ihrem Schreiben bitte Ihren vollständigen Nachnamen, alle Vornamen, Ihre vollständige Adresse, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre berufliche und private Telefonnummer an. Bitte geben Sie auch an, für welche Funktion Sie sich bewerben (Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher, Schriftführerin oder Schriftführer sowie Beisitzerin oder Beisitzer). Da die Termine für Wahlen und Abstimmungen, insbesondere aber diese vorgezogene Bundestagswahl, einem strengen Zeitplan unterliegen, hilft es uns sehr, wenn Sie Ihre Bereitschaft zur Mithilfe schnell, möglichst noch deutlich vor dem 12.01.2025, mitteilen. Denn schon zum Stichtag am 12.01.2025 werden die Wählerverzeichnisse aufgestellt, in das alle wahlberechtigten Personen eingetragen werden. Unmittelbar nach deren Aufstellung muss die Einberufung als Mitglied im Wahlvorstand durch einen schriftlichen Bescheid erfolgen, da anderenfalls der sehr enge Zeitplan nicht eingehalten werden kann.

 

Warum ist Ihre Mitarbeit so wichtig?

Demokratie bedeutet, dass das Volk ihren Vertretungen Macht nur für eine bestimmte Zeit verleiht. Wurde diese Macht nach Auffassung der wahlberechtigten Bevölkerung in ihrem Sinne verwendet, gewährt sie den „Mächtigen“ mehr Zeit für deren Ausübung. Anderenfalls beauftragt sie andere Personen mit der Lenkung der staatlichen Geschicke.

Der Auftrag zur Ausübung der Macht wird insbesondere dadurch vergeben, dass die Wahlberechtigten den Weg zur Wahlurne antreten, um dort ihren Meinungen und Überzeugungen durch eine bewusste und vor allem vollkomme freie Wahlentscheidung Ausdruck zu verleihen. Eine solche Wahl bedarf vieler helfender Hände – insbesondere aus der Zivilgesellschaft. Wahlen werden nämlich vom Volk für das Volk organisiert – es bedarf also der aktiven Mitarbeit des Volkes, auch und vor allem in den Wahlvorständen vor Ort, die in den Wahllokalen dafür sorgen, dass eine Wahl überhaupt durchgeführt werden kann.

Denn ohne die Mitwirkung der Zivilgesellschaft ist die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen weder rechtlich noch tatsächlich möglich. Wahlen und Abstimmungen sind ein zentraler Eckpfeiler der Demokratie – ohne sie wäre ein demokratisches Gemeinwesen schlicht nicht denkbar. Wahlen und Abstimmungen können jedoch nur dann durchgeführt werden, wenn die Zivilgesellschaft an ihnen mitwirkt. Diese Mitwirkung der Zivilgesellschaft ist im Übrigen ein Garant dafür, dass die Wahlen und Abstimmungen in Deutschland unter dem wachsamen Auge der wahlberechtigten Bevölkerung fair und transparent ablaufen. Fairness und Transparenz bei Wahlen und Abstimmungen sind in Deutschland ein selbstverständlicher Teil der politischen Auseinandersetzung. Hierfür muss die Gesellschaft aber auch einen (geringen) Preis bezahlen, indem die Wahlberechtigten anlässlich von Wahlen und Abstimmungen ihr „Sonntagsopfer für die Demokratie“ erbringen und an einem Sonntag im Wahl- bzw. Abstimmungsvorstand mitarbeiten.

Aus Anlass der Bundestagswahl sind im Gebiet des Amtes Probstei insgesamt 25 Wahlvorstände in den einzelnen Wahlbezirken zu bilden. Jede Gemeinde bildet dabei einen sogenannten Urnen-Wahlbezirk. Nur in den Gemeinden Laboe, Probsteierhagen und Schönberg sind wegen deren Größe mehrere Urnen-Wahlbezirke zu bilden; und zwar 2 in Probsteierhagen sowie jeweils 3 in Laboe und Schönberg.

Darüber hinaus werden 2 gesonderte Briefwahlbezirke gebildet, in denen (nur) die Wahlbriefe aus der Briefwahl auszuzählen sind. Für die damit insgesamt 27 Wahlbezirke, in denen jeweils 9 Personen tätig sind, werden konkret 243 engagierte Personen gesucht. In einen Wahlvorstand für die Bundestagswahl können Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft berufen werden, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet (also Personen, die bis einschließlich 23.02.2007 geboren wurden) und seit mindestens 3 Monaten einen Wohnsitz in Deutschland (mindestens ab dem 23.11.2024) haben.

Zugegeben, die Wahlsendungen im Fernsehen und in anderen Medien sind spannend – vor allem, wenn um 18:00 Uhr die ersten Prognosen bekanntgegeben werden. Doch ist es nicht viel spannender, derartige Ergebnisse selbst zu ermitteln und daran mitzuwirken, dass das Fernsehen, das Radio und die sozialen Medien überhaupt etwas zu berichten haben, weil Sie als Mitglied im Wahlvorstand aktiv und hautnah dabei sind? Schließlich können die Medien über die Wahlergebnisse nur deshalb berichten, weil Sie diese vorher ausgezählt haben.

Wahlentscheidungen vor Ort bedürfen der Mitarbeit der Zivilgesellschaft – das sind wir alle! Die Mitarbeit im Wahlvorstand ermöglicht es Ihnen außerdem, andere Menschen aus Ihrer Gemeinde, Ihrem Quartier oder Ihrer Nachbarschaft kennen zu lernen. Und das Ergebnis Ihrer eigenen Arbeit können Sie anschließend in den Medien und sozialen Netzwerken als Prognose sowie schließlich als Wahlergebnis betrachten.

Falls Sie sich nun die Frage stellen „Warum soll gerade ich das tun?“, so kann man auch mit einer Gegenfrage antworten. Warum sollen es denn immer nur die anderen tun? Und bedenken Sie: Viele helfende Hände bereiten ein schnelles Ende!

Das Amt Probstei will im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen aber auch nichts beschönigen. Bezogen auf die private Freizeitgestaltung ist der Wahltag für die Mitglieder in den Wahlvorständen ein Tag, an dem außer der Wahl faktisch nichts Anderes passiert oder auch nur passieren könnte. Gerade vor diesem Hintergrund gebührt den Mitgliedern in den Wahlvorständen ein gehöriges Maß an Dankbarkeit dafür, dass sie der wahlberechtigten Bevölkerung einen erheblichen Teil des Wochenendes schenken, um eine Tätigkeit im Wahlvorstand auszuüben.

Die Möglichkeit, eine Wahl zu haben und an dieser auch frei und selbstbestimmt teilnehmen zu können, ist überdies ein demokratisches Privileg, das leider längst nicht alle Menschen besitzen. In Deutschland und in den meisten Staaten Europas haben wir uns schon so sehr an dieses Privileg gewöhnt, dass wir es oftmals als eine Selbstverständlichkeit hinnehmen. Dem ist jedoch nicht so. Demokratie ist oftmals mühsam, weil man an und auch mit ihr arbeiten muss.

Und dass die Demokratie bisweilen auch elementaren Bedrohungen ausgesetzt sein kann, ist durch den seit nun schon fast drei Jahren währenden völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine schmerzvoll belegt worden. Denn auch in der Ukraine wird die Demokratie im Sinne unserer Wertegemeinschaft gegen einen Aggressor verteidigt, dem demokratische Prinzipien nichts bedeuten.

 

Das erwartet Sie:

Ihr Einsatz erfolgt in einem Wahlraum, der vorzugsweise in Ihrer Wohnsitzgemeinde liegt. Dort erledigen Sie mit den anderen Mitgliedern des Wahlvorstandes das Wahlgeschäft, das im Wesentlichen aus der Prüfung der Wahlberechtigung, der Führung des Wählerverzeichnisses, der Ausgabe der Stimmzettel, der Beaufsichtigung der Stimmabgabe und der Auszählung des Wahlergebnisses besteht. Das Wahlgeschäft beginnt für die Mitglieder in den Wahlvorständen am Wahltag um 07:30 Uhr. Der Wahltag teilt sich gewöhnlich in eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht; diese Schichteinteilung wird innerhalb des Wahlvorstands verabredet; die Wahlbehörde des Amtes Probstei hat hierauf keinen Einfluss. Bei der Auszählung ab 18:00 Uhr nehmen wieder alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am Wahlgeschäft teil.

 

Und das bieten wir Ihnen außer dem Erlebnis, in netter Runde Demokratie aktiv zu erleben:

Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten für die Teilnahme an der Durchführung der Wahl und die Ergebnisfeststellung eine Entschädigung („Erfrischungsgeld“). Das Erfrischungsgeld für die Bundestagswahl beträgt 25,00 EUR.

Im Vorfeld der Wahl bieten wir darüber hinaus an, die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, die Schriftführerinnen und Schriftführer sowie deren jeweilige Stellvertreterinnen und Stellvertreter im Rahmen einer abendlichen Schulungsveranstaltung auf ihre Tätigkeiten im Wahlvorstand vorzubereiten.

 

Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. eines hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Laboe (BGM-Wahl)

Darüber hinaus werden auch noch dringend Wahlberechtigte aus der Gemeinde Laboe gesucht, die als Mitglied in einem der 3 Wahlvorstände für die BGM-Wahl

  • am 02.03.2025 (Hauptwahl) und
  • unter Umständen auch am 16.03.2025 (mögliche Stichwahl)

tätig sein werden. Diese Wahltermine wurden durch den Gemeindewahlausschuss lange vor dem Bruch innerhalb der Bundesregierung festgelegt. Seinerzeit ging man noch davon aus, dass die Bundestagswahl zum regulären Termin Ende September 2025 stattfinden würde. Für die Mitwirkung im Wahlvorstand für die BGM-Wahl ist es erforderlich, dass Sie

  • am Tag der Hauptwahl das 16. Lebensjahr vollendet haben (also bis einschließlich 02.03.2009 geboren wurden)
  • über die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union verfügen und
  • seit mindestens 6 Wochen vor dem Tag der Hauptwahl über eine Hauptwohnung in der Gemeinde Laboe verfügen (also mindestens seit dem 19.01.2025).

Die Tätigkeit im Wahlvorstand für die BGM-Wahl ist weitestgehend vergleichbar mit derjenigen für die Bundestagswahl. Als Entschädigung (Erfrischungsgeld) erhalten die Mitglieder der 3 Wahlvorstände pro Wahltag 50,00 EUR. Sofern keiner der Bewerberinnen bzw. Bewerber im 1. Wahlgang am 02.03.2025 mehr als 50 % der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann, würde am 16.03.2025 eine Stichwahl stattfinden.

 

Wir sagen Danke!

Das Amt Probstei bedankt sich auf diesem Wege nochmals bei allen Mitgliedern in den Wahl- und Abstimmungsvorständen, die durch ihren Einsatz in der Freizeit die Durchführung der vergangenen Wahlen und Abstimmungen ermöglicht haben.

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.