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Europawahl 2024

Am Sonntag, dem 09.06.2024, wird die 10. Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl 2024) stattfinden. Die Wahlergebnisse werden nach Schließung der Wahllokale am 09.06.2024 zentral auf der Website

https://www.wahlen-sh.de/

des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht werden.

 

Wahlschein online beantragen (Briefwahl)

Die Gemeindebehörde des Amtes Probstei bietet auch für die Europawahl 2024 die Möglichkeit an, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen online zu beantragen (zusätzliches Onlineverfahren OLIWA). OLIWA wird in der Zeit vom 29.04.2024 bis 05.06.2024 um 12:00 Uhr zur Verfügung stehen, da anderenfalls die Zustellung der Briefwahlunterlagen durch einen Briefdienstleister nicht mehr sichergestellt wäre. Hier können Sie den Wahlschein samt Briefwahlunterlagen beantragen.

 

Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden

Das Amt Probstei sucht helfende Hände für die Europawahl am 09.06.2024! Werden Sie Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer und unterstützen Sie die Demokratie vor Ort. Informationen erhalten Sie hier.

 

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Bundeswahlleitung

 

Informationen für Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Bundeswahlleitung.

 

Alle weiteren für die Öffentlichkeit zugänglichen Unterlagen werden nachfolgend als Dateien im PDF-Format bereitgestellt.

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.