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Laboe: Bekanntmachung Erörterungstermin zum Umbau Munitionslager Laboe

Öffentliche Bekanntmachung Erörterungstermin in dem Infrastrukturvorhaben mit erforderlicher Waldumwandlung und Umweltverträglichkeitsprüfung für den Umbau des Munitionslagers Laboe (Schleswig-Holstein)

Im Rahmen der Refokussierung der Bundeswehr auf die Landes- und Bündnisverteidigung muss das logistische System sowie die dazugehörenden ortsfesten logistischen Einrichtungen der Bundeswehr an die aktuellen Erfordernisse einer lage- und bedarfsgerechten Verfügbarkeit an Munition und Material angepasst werden. Das Erreichen dieses Ziels wird nur durch die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen möglich. Für das Munitionslager Laboe sind daher entsprechende Baumaßnahmen innerhalb der Liegenschaft geplant. Ziel der Planung sind der Zubau von 29 Lagerhäusern inklusive der erforderlichen Erschließung. 

Für das Bauvorhaben ist die Umwandlung von ca. 8,3 ha Waldfläche notwendig. Mit der Entscheidung über das Vorhaben ist daher die Genehmigung zur Waldumwandlung verbunden. Damit fällt das Vorhaben unter den Punkt 17.2.2 des Anhangs 1 des UVPG „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart mit 5 ha bis weniger als 10 ha Wald“, wofür eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 (1) UVPG für Neuvorhaben durchzuführen ist. Gem. § 7 (1) UVPG besteht eine UVP-Pflicht, „wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären“. Da für die Artengruppen Fledermäuse und Gehölzfreibrüter artenschutzrechtliche Ausnahmen beantragt werden müssen, können im Zuge einer allgemeinen Vorprüfung erhebliche Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden.

Entsprechend besteht eine UVP-Pflicht.

Die Planunterlagen nebst UVP-Bericht haben ordnungsgemäß öffentlich ausgelegen.

Die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben haben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.

In dem vorgenannten Verfahren findet daher der nach §§ 18 Abs. 1 S. 4 UVPG, 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG vorgeschriebene Erörterungstermin am

Mittwoch den 6. Mai 2026 um 10:00 Uhr
Rathaus Heikendorf
Ratssaal
Dorfplatz 2
24226 Heikendorf

statt.

 

 

Hinweise:

  1. Der Erörterungstermin dient ausschließlich der Erörterung der erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen gem. § 21 UVPG.
  2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
    Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die betroffene Öffentlichkeit sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. 
  3. Im Hinblick auf die organisatorische Umsetzung dieses Termins wird um namentliche Anmeldung der Teilnehmer bis Freitag den 24. April 2026 gebeten Sollte von Ihrer Seite nicht die Notwendigkeit für einen Erörterungstermin bestehen, bitte ich um eine kurze schriftliche Rückmeldung, dass von Ihrer Seite auf den Erörterungstermin gemäß §§ 18 Abs. 1 S. 4 UVPG, 73 Abs. 6 S. 1, 67 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG verzichtet werden kann.
  4. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht.

  5. Teilnahmeberechtigte können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Die Vertreter müssen ihre Vertretungsbefugnis durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen.

  6. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden. 

  7. Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf dem zentralen UVP-Portal des Bundes unter https://www.uvp-portal.de/de zugänglich gemacht.

 

07. April 2026

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel