Klärschlammabfuhr 2026

Bekanntmachung
Regelentsorgung der Hauskläranlagen in den Gemeinden Barsbek, Fahren, Fiefbergen, Köhn, Krokau, Krummbek, Passade, Prasdorf, Probsteierhagen, Stakendorf, Stoltenberg und Wisch
Das Amt Probstei ist nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet alle 2 Jahre die Regelabfuhr der Hauskläranlagen durchzuführen sowie die Inhaltsstoffe aus abflusslosen Sammelgruben abzufahren zu lassen.
Die Regelabfuhr der Hauskläranlagen 2026 in den Gemeinden Barsbek, Fahren, Fiefbergen, Köhn, Krokau, Krummbek, Passade, Prasdorf, Probsteierhagen, Stakendorf, Stoltenberg und Wisch
erfolgt ab dem
23. November 2026 bis 31. Januar 2027
durch die mit der Klärschlammabfuhr beauftragte Firma Aquatool.
Alle Grundstückseigentümer werden aufgefordert, den Beauftragten der Firma Aquatool den freien Zugang zum Grundstück und der Kläranlage und Zufahrt mit den Reinigungsfahrzeugen zu gewähren.
Alle Kontrollöffnungen der Kläranlagen sind zum Abfuhrzeitraum freizulegen, damit eine ordnungsgemäße und reibungslose Abfuhr möglich ist.
Für die Entsorgung der Inhaltsstoffe aus Hauskläranlagen werden je cbm 65,39 Euro und für Inhalte aus Sammelgruben je cbm 51,29 Euro erhoben. Zusätzlich fällt ein Energiekostenzuschlag von 29,75 Euro an.
Die Firma Aquatool ist berechtigt, die anfallenden Gebühren in Rechnung zu stellen und zu kassieren.
Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.
| Bitte beachten Sie, dass sich die Abfuhr witterungsbedingt verzögern kann und es dadruch auch nach dem 31. Januar 2027 noch zu Abfuhren kommen könnte. |
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Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen betroffenen Hauskläranlagen gem. DIN 4261, der gesamte Grubeninhalt (alle vorhandenen Kammern) abgefahren werden.
Anlagen die bereits in diesem Jahr entsorgt wurden, werden nicht erneut abgefahren. Die betreffenden Grundstückseigentümer mögen dies bitte beachten und sich ggf. melden.
Schönberg, den 03.11.2026
Amt Probstei
gez. Christian Hasler
- Amtsdirektor -