Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich  wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und  deren Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Sie wirken nach  Maßgabe des Bundesmeldegesetzes oder sonstiger Rechtsvorschriften bei  der Durchführung von Aufgaben anderer Behörden oder sonstiger  öffentlicher Stellen mit und übermitteln Daten. Zur Erfüllung ihrer  Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister. In diesem Register sind  nur die Daten von natürlichen Personen gespeichert (§ 2  Bundesmeldegesetz).
               Im Einwohnermeldeamt erhalten Sie folgende Dienstleistungen:
               • Auskünfte aus dem Melderegister
               • Anmeldungen
• Abmeldungen
• Ausweisdokumente
                    - Personalausweise     
                    - vorläufige Personalausweise
                    - Reisepässe  
                    - vorläufige Reisepässe    
                    - Kinderreisepässe  
               • Führerscheine
               • Führungszeugnisse
               • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
• Erfassung der Wehrpflichtigen
               • Kfz - Angelegenheiten
                    - Adressänderung im Kfz-Schein
