Die Abteilung II.1 innerhalb des Amtes "Finanzen und Vermögen" wird  auch als „Steueramt“ bezeichnet. Diese Abteilung ist verantwortlich für  die Beschaffung von Finanzmitteln, welche die Gemeinden des Amtes  Probstei benötigen, um ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können.
               Im Namen und für Rechnung der Gemeinden des Amtes Probstei werden im Steueramt die 
- Steuern
- Gebühren
- Beiträge und
- beitragsähnlichen Vorteilsentgelte
festgesetzt. Diese gemeindlichen Geldansprüche gegenüber den Schuldnern werden unter dem Oberbegriff der Abgaben zusammengefasst.
