Sprungziele

Das Schiedsamt

Die Kontaktdaten zu den amtierenden Schiedsleuten finden Sie im Bürgerservicebereich.

Eine Erfolgsgeschichte zwischen Tradition und Moderne

Zu meckern gibt es genug. Das Wetter? Seit Wochen grau und trübe. Die Gesichter auf der Straße? Dito. Keiner nimmt Rücksicht, keiner hat Zeit. Der alte Kastanienbaum des Nachbarn lässt seine morschen Äste über die Grundstücksgrenze hängen und trägt damit auch nicht gerade zur Erheiterung bei. Aber was macht dieser Sturkopf auf der anderen Seite des Zauns? Nichts.

So nimmt es oft seinen Anfang und wächst sich schließlich zu einem handfesten Streit unter Nachbarn aus, der nicht selten so verhärtet und festgefahren ist, dass letztlich nur noch der Gang vor Gericht zu einer Lösung zu führen scheint. Aber ist das tatsächlich so? Natürlich sorgt ein Richterspruch für Klarheit. Allerdings nicht von heute auf morgen, denn leider handelt es sich bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten nicht um Einzelfälle. Ein Rechtstreit ist langwierig, nervenaufreibend und oft empfindlich teuer. Und zwar nicht nur für die beiden streitenden Parteien, sondern auch für die Gerichte und nicht zuletzt den Steuerzahler. Was bleibt vom einstmals guten nachbarschaftlichen Verhältnis, wenn man jahrelang nur noch über schriftlich formulierte Stellungnahmen der Anwälte kommuniziert hat und die Angelegenheit trotzdem nicht zum Abschluss kommt, weil es vor Gericht eben einfach dauert? Möchte man nicht eigentlich – Kastanienbaum hin oder her – einfach in Ruhe, Frieden und guter Nachbarschaft leben?

Einen Streit legt man vor Gericht selten wirklich bei. Und oft muss es soweit auch gar nicht kommen:

Die Idee der vorgerichtlichen Streitschlichtung ist nicht neu – sie reicht historisch sogar sehr weit zurück. Der Grundstein wurde schon im Jahr 1824 durch eine Petition der preußischen Stände an König Friedrich Wilhelm III gelegt, in der der Wunsch nach „aus dem Volk gewählten Schiedsrichtern, durch die Prozesse und ungewisse Rechtsverhältnisse unter Privaten ohne Zutritt richterlicher Hilfe vermieden werden sollen” geäußert wurde. Diesem Wunsch wurde im Jahr 1827 mit der Einführung der Institution des Schiedsmannes und 1879 mit der Preußischen Schiedsmannsordnung Rechnung getragen. So nahm eine Erfolgsgeschichte ihren Anfang, durch die unsere Gesellschaft bis heute ein gutes Stück weit menschlicher, lebenswerter und gerechter gestaltet wird.

Diese „Schiedsrichter“ sind die heutigen Schiedspersonen, auch Friedensrichter genannt, und bemerkenswert ist neben dem langen Zeitraum, über den sich dieses Ehrenamt bewährt hat, auch die Erfolgsquote: 60% der an die Schiedspersonen herangetragenen Streitfälle können ohne Beteiligung eines Gerichtes beigelegt werden, so teilt der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. auf seiner Internetseite mit. Dieser Schlichtungserfolg führt bei den streitenden Parteien sehr viel eher zu dem eigentlich angestrebten dauerhaften Rechtsfrieden als ein Richterspruch es jemals könnte. Schiedspersonen schlichten nicht nur schnell, unbürokratisch und kostengünstig sondern auch menschlich und diskret.

Die Aufgaben der Schiedspersonen sind vielfältig. So vielfältig, wie ein Streit am Gartenzaun eben sein kann. Schiedsleute entlasten Polizei und Justizbehörden bei bürgerlichen und nachbarschaftlichen Streitigkeiten wie z. B. Überwuchs oder Hinüberfall von Bäumen und Wurzelwerk auf das Nachbargrundstück, Streitigkeiten über Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz, Streitigkeiten wegen der Verletzung der persönlichen Ehre, sofern diese nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind, aber auch Strafsachen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Nötigung oder Sachbeschädigung.

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt, das zu Recht ein hohes Ansehen genießt und flächendeckend in jeder Kommune bundesweit mit Ausnahme der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Bremen präsent ist. Zur Wahl stellen kann sich jeder, der nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet ist, im Schiedsamtsbezirk wohnt und das 30. Lebensjahr vollendet hat. Die Schiedsperson wird durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes für eine Wahlzeit von fünf Jahren vereidigt.

Die amtierenden Schiedleute im Amt Probstei finden Sie hier.

(Quellen: Internetauftritt des BDS – Bezirksvereinigung Kiel, Internetauftritt des BDS – Bundesverband, Wikipedia)

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.