Städtebauliche Gesamtmaßnahme in Schönberg
Die Gemeinde Schönberg beabsichtigt zu prüfen, ob im Bereich der „Ortsmitte“ städtebauliche Missstände vorliegen, deren Vorhandensein die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme mit dem Ziel der Beseitigung etwaiger Missstände erforderlich macht.
Die Gemeindevertretung hat daher in ihrer Sitzung vom 25.02.2021 beschlossen, für den leicht veränderten Bereich der „Ortsmitte“ die vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 des Baugesetzbuches (BauGB) einzuleiten.
Auf dieser Seite werden alle Dokumente und Pläne zur Städtebaulichen Gesamtmaßnahme in Schönberg bereitgestellt.