Standesamt
Eheschließung
Informationen
Die Anmeldung zur Eheschließung (früher "das Aufgebot") kann bis zu einem halben Jahr vor dem Heiratsdatum gemacht werden. Für die Anmeldung zuständig ist der Standesamtsbezirk, in dem einer der Eheschließenden seinen Hauptwohnsitz hat.
Die standesamtliche Trauung kann in jedem Standesamt bundesweit stattfinden. Sie haben die freie Auswahl. Ihren Wunschtermin können Sie gern mit uns besprechen.
Wenn Sie nicht in unserem Amtsbezirk wohnen, aber gern bei uns heiraten möchten, ist das kein Problem. Sie melden sich einfach bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dort mit, wo die Eheschließung stattfinden soll. Die Standesbeamten Ihrer Heimatbehörde senden uns Ihre Unterlagen zu. Wir können dann alles Weitere besprechen und auch auf eventuelle Wünsche eingehen.
Seit dem 01.07.1998 ist die sogenannte Aufgebotsfrist mit dem Aushang aus Datenschutzgründen gegenstandslos geworden. Somit kann eine Ehe geschlossen werden, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen und geprüft worden sind.
Auch auf Trauzeugen kann seit dem 01.07.1998 bei der standesamtlichen Trauung verzichtet werden. Sollen Trauzeugen dennoch dabei sein, so dürfen es höchstens 2 Personen sein, die volljährig sein müssen.
Am Donnerstagnachmittag und Freitag sind Anmeldungen zur Eheschließung nur mit vorheriger Terminvergabe möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt um die Anmeldung für deutsche Bürger/innen vorzunehmen?
Beide Eheschließenden sind ledig und haben keine Kinder:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro
- Personalausweis oder Reisepass
Beide Eheschließenden sind ledig und haben gemeinsame Kinder:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro
- Geburtsurkunden der Kinder
- Personalausweis oder Reisepass
Bei einem oder bei beiden Eheschließenden ist die Ehe aufgelöst (durch Scheidung oder Tod des Ehegatten):
- Eheurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder beglaubigte Familienbuchabschrift der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Auflösung durch Tod des Ehegatten: Geburtsurkunden aller minderjährigen Kinder
Sollten die erforderlichen Urkunden beim Standesamt Probstei in Schönberg vorhanden sein, wird auf diese zurückgegriffen. Ist das geforderte Dokument von einem anderen Standesamt auszustellen, bitten wir Sie, diese Urkunde dort zu beantragen.
Diese Aufzählung schließt jedoch nicht jeden Personenkreis mit ein, der in Deutschland heiraten will. In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.
Setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung, wenn einer von Ihnen
- die ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
- nicht in der Bundesrepublik Deutschland geboren ist
- im Ausland geschieden worden ist