Leistungsbeschreibung
Die Reederin / der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin / den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.
Die Meldepflicht besteht nicht, solange Sie im Inland für eine Wohnung gemeldet sind.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes oder
- eine andere Meldebehörde oder
- an die Wasserschutzpolizei (zur Weiterleitung an die zuständige Meldebehörde).