Die Abteilung II.2 innerhalb des Amtes "Finanzen und Vermögen" ist die Finanzbuchhaltung. Der Finanzbuchhaltung obliegt die Buchführung für das Amt, für 20 amtsangehörige Gemeinden, für zwei Schulverbände, den Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg sowie den Gewässerunterhaltungsverband Schönberger Au. Die Finanzbuchhaltung nimmt einerseits Gelder ein und leistet andererseits auch die Ausgaben aus den Zahlungsverpflichtungen.
Die Verfügbarkeit der erforderlichen Kassenmittel ist sicherzustellen. Hierzu gehört ggfs. auch die Inanspruchnahme von Kassenkrediten. Je nach Liquidität der Finanzbuchhaltung werden auch Festgeldanlagen getätigt.
Zu den weiteren Aufgaben der Finanzbuchhaltung gehört das Erstellen von Tages- und Jahresabschlüssen sowie Statistiken, Erstellen von Spendenbescheinigungen und Verwaltung des Verwahrgelasses.
Nach erfolgloser Mahnung werden Geldforderungen durch die Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsbehörde im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Zu den Vollstreckungsmaßnahmen zählen u.a. auch der Beitritt zu einem Zwangsversteigerungsverfahren oder Insolvenzverfahren.
Für sämtliche Steuern und Abgaben der Gemeinden, sowie Mieten und Kindergartengebühren hat der Bürger die Möglichkeit, diese bequem per Lastschrift einziehen zu lassen. Hierfür benötigt die Finanzbuchhaltung ein SEPA-Lastschriftmandat, welches auf Anforderung zugesandt wird.