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Bekanntmachung: Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) - in der derzeit geltenden Fassung.

  • Amtliche Bekanntmachungen

Die Meldebehörde übermittelt gemäß des § 58c Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG) vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482) i. V. m. § 4 der 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV) dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich…

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