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Klärschlammabfuhr 2024

    Bekanntmachung

    Regelentsorgung der Hauskläranlagen in den Gemeinden Barsbek, Bendfeld, Fahren, Fiefbergen, Köhn, Krokau, Krummbek, Passade, Prasdorf, Probsteierhagen,  Schönberg, Stakendorf, Stoltenberg und Wisch

    Das Amt Probstei ist nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet alle 2 Jahre die Regelabfuhr der Hauskläranlagen durchzuführen sowie die Inhaltsstoffe aus abflusslosen Sammelgruben abzufahren zu lassen.

    Die Regelabfuhr der Hauskläranlagen 2024 in den Gemeinden Barsbek, Bendfeld, Fahren, Fiefbergen, Köhn, Krokau, Krummbek, Passade, Prasdorf, Probsteierhagen,  Schönberg, Stakendorf, Stoltenberg und Wisch

    erfolgt ab dem

    07. Januar 2025 bis 28. Februar 2025

    durch die mit der Klärschlammabfuhr beauftragte Firma Remondis.

    Alle Grundstückseigentümer werden aufgefordert, den Beauftragten der Firma Remondis den freien Zugang zum Grundstück und der Kläranlage und Zufahrt mit den Reinigungsfahrzeugen zu gewähren.

    Alle Kontrollöffnungen der Kläranlagen sind zum Abfuhrzeitraum freizulegen, damit eine ordnungsgemäße und reibungslose Abfuhr möglich ist.

    Für die Entsorgung der Inhaltsstoffe aus Hauskläranlagen werden je cbm 49,00 Euro und für Inhalte aus Sammelgruben je cbm 36,00 Euro erhoben. Die Firma Remondis ist berechtigt, die anfallenden Gebühren in Rechnung zu stellen und zu kassieren.

    Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.

    Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen betroffenen Hauskläranlagen gem. DIN 4261, der gesamte Grubeninhalt (alle vorhandenen Kammern) abgefahren werden.

    Anlagen die bereits in diesem Jahr entsorgt wurden, werden nicht erneut abgefahren. Die betreffenden Grundstückseigentümer mögen dies bitte beachten und sich ggf. melden.

     

    Schönberg, den 18.12.2024

     

    Amt Probstei

    gez. Sönke Körber

    - Amtsdirektor -

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