Sprungziele

Onlineportal für das Wahlvorschlagsverfahren für die Gemeindewahlen

Für die Verwendung des Portals für das Wahlvorschlagsverfahren muss JavaScript aktiviert sein. Es wird daher die Verwendung eines gängigen Browsers wie Firefox, Chrome, Safari, Microsoft Edge oder Vivaldi in seiner jeweils aktuellsten Version empfohlen. Bei der Verwendung anderer Browser oder älterer Browser-Versionen ist eine ordnungsgemäße Portalnutzung nicht sichergestellt. Der Internet-Explorer wird in seiner letzten Version unterstützt.

Um das Portals für das Wahlvorschlagsverfahren nutzen zu können, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung, die Sie auf folgenden Wegen anfordern können:

Per E-Mail an stefan.gerlach@amt-probstei.de
Telefonisch unter 04344 / 306 1300
Per Fax unter 04344 / 306 2735

 

Parteien und Wählergruppen müssen bei der Anforderung unbedingt angeben,

  • in welcher Gemeinde und
  • für welche Partei bzw. Wählergruppe (vollständiger satzungsmäßiger Name und verwendete Abkürzung) sie sich an der Gemeindewahl beteiligen wollen und
  • an wen die Zugangsberechtigung für das Online-Portal verschickt werden soll (Name, Vorname, Anschrift und E-Mail-Adresse).

 

Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber (Einzelpersonen) müssen bei der Anforderung unbedingt angeben,

  • in welcher Gemeinde und
  • dass sie sich als Einzelperson an der Gemeindewahl beteiligen wollen und
  • an wen die Zugangsberechtigung für das Online-Portal verschickt werden soll (Name, Vorname, Anschrift und E-Mail-Adresse).

 

Sie erreichen das Kandidatenportal über den folgenden Link

https://sh.wahlvorschlag.online/

Bei der ersten Anmeldung im Portal werden Sie aufgefordert, ein neues Passwort zu wählen. Dieses muss aus mindestens 12 Zeichen und aus mindestens 3 von den 4 folgenden Zeichenkategorien bestehen: Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Sonderzeichen, Ziffern.

Zum Schutz der personenbezogenen Daten behandeln Sie bitte die oben angegebenen Zugangsdaten vertraulich und geben Sie diese nicht an Dritte weiter.

 

Achtung

Innerhalb des Portals erstellen Sie die Formulare, die Sie für die Einreichung von Wahlvorschlägen benötigen. Bitte beachten Sie, dass die Wahlvorschläge ausschließlich in schriftlicher Form (Originale mit den entsprechenden Unterschriften) bei der Gemeindewahlleitung eingereicht werden müssen. Eine Übermittlung bzw. Übersendung in elektronischer Form ist nicht zulässig. Daher werden innerhalb des Portals weder eine elektronische Übermittlung (bspw. als Datensatz) noch ein elektronischer Versand (bspw. als E-Mail) zur Verfügung gestellt.

Die Wahlvorschläge müssen in der beschriebenen Form bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 20.03.2023 um 18:00 Uhr bei der Gemeindewahlleitung vorliegen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Schreiben, mit dem Ihnen die Zugangsdaten für dieses Portal übermittelt wurden, sowie der öffentlichen Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl. Es wird darum gebeten, mehrseitige Formulare möglichst doppelseitig auszudrucken.

 

A. Weitere Hinweise für Parteien und Wählergruppen

Für Parteien und Wählergruppen werden innerhalb des Portals die nachfolgenden Formulare zur Verfügung gestellt:

  1. Unmittelbarer Wahlvorschlag für Direktbewerberinnen und Direktbewerber im jeweiligen Wahlkreis der Gemeinde (Anlage 8 zu § 23 Absatz 1 GKWO)
  2. Listenwahlvorschlag für Listenbewerberinnen und Listenbewerber im Wahlgebiet der Gemeinde (Anlage 9 zu § 23 Absatz 1 GKWO)
  3. Erklärung als Bewerberin oder Bewerber für die Gemeindewahl (Anlage 12 zu § 25 Absatz 1 GKWO)
  4. Bescheinigung der Wählbarkeit für Bewerberinnen oder Bewerber für die Gemeindewahl (Anlage 14 zu § 25 Absatz 1 GKWO)
  5. Versicherung an Eides statt für Bewerberinnen oder Bewerber, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, für die Gemeindewahl (Anlage 15 zu § 25 Absatz 1 GKWO)
  6. Erklärung der Versammlungsleitung über die Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Gemeindewahl (Anlage 17 zu § 25 Absatz 1 GKWO)

Gemäß § 28 Absatz 3 GKWG bestimmt in den Fällen, in denen für eine Partei oder Wählergruppe mehrere Bewerberinnen oder Bewerber im Wahlkreis auftreten, die Partei oder Wählergruppe die Reihenfolge und teilt sie dem Wahlleiter mit. Unterbleibt diese Mitteilung bis zur Zulassung der Wahlvorschläge, so gilt die alphabetische Reihenfolge.

Nach Auskunft der Landes- und Kreiswahlleitungen reicht die auf dem Listenwahlvorschlag (Anlage 9 zu § 23 Absatz 1 GKWO) und auf der Erklärung über die Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern (Anlage 17 zu § 25 Absatz 1 GKWO) durch die Partei oder Wählergruppe aufgeführte Auflistung der unmittelbaren Bewerberinnen und Bewerber nicht aus. Die Angaben in den amtlichen Vordrucken gelten daher nicht als eine solche Mitteilung.

Wenn eine Partei oder Wählergruppe also nicht die alphabetische Reihenfolge, sondern eine andere Reihenfolge der unmittelbaren Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel wünscht, muss sie dies der Gemeindewahlleitung in einer gesonderten Mitteilung schriftlich erklären.

Diese gesonderte Erklärung nehmen Sie bitte auf dem Formular „Erklärung über die Reihenfolge der unmittelbaren Bewerber/innen auf dem Stimmzettel“ vor. Da es sich bei dieser Erklärung nicht um ein amtlich vorgeschriebenes Muster handelt, kann es nicht direkt über das Wahlvorschlagsportal erzeugt werden. Daher bietet die Gemeindewahlleitung die Erklärung als Formular zum Download an.

 

B. Weitere Hinweise Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber (Einzelpersonen)

Für Einzelpersonen werden innerhalb des Portals die nachfolgenden Formulare zur Verfügung gestellt:

  1. Unmittelbarer Wahlvorschlag für Direktbewerberinnen und Direktbewerber im jeweiligen Wahlkreis der Gemeinde (Anlage 8 zu § 23 Absatz 1 GKWO)
  2. Erklärung als Bewerberin oder Bewerber für die Gemeindewahl (Anlage 12 zu § 25 Absatz 1 GKWO)
  3. Bescheinigung der Wählbarkeit für Bewerberinnen oder Bewerber für die Gemeindewahl (Anlage 14 zu § 25 Absatz 1 GKWO)
  4. Versicherung an Eides statt für Bewerberinnen oder Bewerber, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, für die Gemeindewahl (Anlage 15 zu § 25 Absatz 1 GKWO)“

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.