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Rentenberatung

WICHTIGER HINWEIS! In der Gemeinde Schönberg (Alte Apotheke) finden zurzeit keine regelmäßigen Sprechstunden der Rentenversicherung statt.

Für eine Rentenberatung und Rentenantragstellung stehen Ihnen die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater sowie die hauptamtliche Auskunft-/und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung unter 0431/9878-0 zur Verfügung.

Die Namen, Anschriften und Telefonnummern der Versichertenberater/innen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

Welche Unterlagen werden für den Rentenantrag benötigt?

Alle nachfolgend aufgezählten Unterlagen werden im Original benötigt!

für Altersrente

  • das Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Unterlagen über Zusatzrente
  • Rentenunterlagen der Deutschen Rentenversicherung
  • einen gültigen Personalausweis/Reisepass
  • für die Überweisung der Rente Ihre Bankverbindung (IBAN- und BIC Nummer)
  • die Gesundheitskarte der Krankenkasse (bei einem Kassenwechsel: Name der Krankenkassen ab 1984)
  • Steuer-Identifikationsnummer

für Hinterbliebenenrente: Witwen-/Witwer-/Waisenrente

  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • die Sterbeurkunde
  • Rentenbescheid des Verstorbenen
  • Rentenbescheid des Hinterbliebenen
  • Unterlagen über Zusatzrente des Verstorbenen und des Hinterbliebenen
  • einen gültigen Personalausweis/Reisepass
  • für die Überweisung der Rente Ihre Bankverbindung  (IBAN- und BIC Nummer)
  • die Gesundheitskarte der Krankenkasse (bei einem Kassenwechsel: Name der Krankenkassen ab 1984)
  • Steuer-Identifikationsnummer

für Rente wegen Erwerbsminderung

  • das Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Rentenunterlagen der Deutschen Rentenversicherung
  • Unterlagen über Zusatzrente
  • medizinische Befunde, Gutachten, ärztliche Bescheinigungen (in Kopie)
  • Aufstellung über Ausbildung und berufliche Tätigkeiten (z.B. Lebenslauf)
  • einen gültigen Personalausweis/Reisepass
  • für die Überweisung der Rente Ihre Bankverbindung  (IBAN- und BIC Nummer)
  • die Gesundheitskarte der Krankenkasse (bei einem Kassenwechsel: Name der Krankenkassen ab 1984)
  • Steuer-Identifikationsnummer

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.