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Der neue Personalausweis

Zum 01.11.2010 löst der neue, scheckkartengroße und mit elektronischem Mikrochip ausgestattete, Personalausweis den alten ab. 

Außer den sichtbaren Veränderungen, bringt er aber auch neue technische Verwendungsmöglichkeiten mit sich. 

Aufgrund dieser vielen Neuerungen wird der Informations- und Aufklärungsbedarf für jeden Bürger enorm ansteigen. Zukünftig ist daher mit einer längeren Wartezeit im Einwohnermeldeamt zu rechnen. Da auch Sie ein Recht auf ausführliche Beratung haben, bitten wir hierfür um Ihr Verständnis. 

Um einen neuen Personalausweis zu erhalten, müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden: alter Personalausweis, Passbild (biometrietauglich), Geburts- oder Heiratsurkunde, sowie die Gebühr von 28,80 € (unter 24 Jahren 22,80 €). 

Den neuen Personalausweis bekommen Sie auf Antrag ab dem 1. November 2010 in der Personalausweisbehörde. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ab dem 1. November 2010 ist aber jederzeit möglich. 

Aber was kann der neue Personalausweis nun eigentlich? 

Alles Neue auf einen Blick:

- Scheckkartenformat

- Chip im inneren des Ausweises (beinhaltet unter anderem Angaben wie Namen und
   Anschrift)

- Neue Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten

- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten

- Vorbereitet für die qualifizierte elektronische Signatur (separat zu erwerben)

- Mehr Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Finger-
   abdrücke

Der neue Personalausweis wird die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen verbessern und Ihnen so helfen, Zeit und Geld zu sparen. Die neue Ausweiskarte kann aber auch genauso wie bisher als so genannter Sichtausweis verwendet werden. Die Nutzung der neuen elektronischen Funktionen ist also vollkommen freiwillig. Wenn Sie wollen, können sie einfach ausgeschaltet werden.

Eine Möglichkeit des neuen Personalausweises ist das "Sich-online-Ausweisen", auch eID-Funktion (eID = electronic Identity) oder Online-Ausweisfunktion genannt. Der Identitätsnachweis mit der eID-Funktion ermöglicht es Ihnen, sich im Internet sicher und eindeutig auszuweisen - im Sinne von  

Eine weitere Neuerung ist die Unterschriftsfunktion (elektronische Signatur). Mit ihr können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären. Die elektronische Signatur dient also dazu, ein digital vorliegendes Dokument rechtsverbindlich zu unterzeichnen - im  Sinne von
In ihrer Form der qualifizierten elektronischen Signatur ist die Unterschriftsfunktion des neuen Personalausweises der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.

Wenn Sie Fragen zum neuen Personalausweis haben, steht Ihnen Ihre Personalausweisbehörde gerne zur Verfügung oder informieren Sie sich unter www.personalausweisportal.de.

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Ihre Ansprechpartner

Behnke, Andrea  

Standort Schönberg, Zimmer 106
Tel.: 04344/306-1301
Fax: 04344/306-1303
  • Abteilungsleitung "Melde- und Personenstandswesen"
 

Herrmann, Marion  

Standort Schönberg, Zimmer 101
Tel.: 04344/306-1310
Fax: 04344/306-1311
  • Meldeangelegenheiten
 

Marten, Nadine  

Standort Schönberg, Zimmer 105
Tel.: 04344/306-1302
Fax: 04344/306-1303
  • Personenstandsangelegenheiten (Standesamt)
 

Rohwedder, Birgit  

Standort Schönberg, Zimmer 101
Tel.: 04344/306-1309
Fax: 04344/306-1311
  •  Meldeangelegenheiten
 

Silz, Sandra  

Standort Schönberg, Zimmer 101
Tel.: 04344/306-1308
Fax: 04344/306-1311
  •  Meldeangelegenheiten
 

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