Zweitwohnungssteuer
Die Zweitwohnungssteuer gehört zu den örtlichen Aufwandssteuern im Sinne des Artikels 105 Abs. 2 a des Grundgesetzes. Mit ihr wird die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners besteuert. Der Steuer unterliegt im Ergebnis die Einkommensverwendung in Form des Vorhaltens einer Zweitwohnung für Zwecke der persönlichen Lebensführung. Die Zweitwohnungssteuer wird daher auch vereinzelt als kommunale Luxussteuer bezeichnet.
Nähere Informationen zur Zweitwohnungssteuer erhalten Sie hier:
Zweitwohnungssteuer_(Infoblatt)
Sofern im Einzelfall geltend gemacht wird, dass die Wohnung für nicht steuerbare Zwecke der Einkommenserzielung vorgehalten wird, ist über die erfolgte Vermietung bzw. Verpachtung der Wohnung ein entsprechender Nachweis zu führen. Um diese Nachweisführung zu erleichtern, stellt das Amt Probstei eine entsprechende Rechentabelle im Format MS Excel ® bereit. Diese erhalten Sie hier:
Auswertungsbogen zu den Vermietungszeiten
Zur Zeit wird die Zweitwohnungssteuer von folgenden Gemeinden des Amtes Probstei erhoben:
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Gemeinde Fahren
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Gemeinde Köhn
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Gemeinde Ostseebad Laboe
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Gemeinde Schönberg
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Gemeinde Stein
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Gemeinde Wendtorf
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Gemeinde Wisch
Ihre Ansprechpartner:
- Zweitwohnungssteuer
- Jahreskurabgabe
- Fremdenverkehrsabgabe
- Verbrauchsabrechnungen
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Ihre Ansprechpartner in Laboe:
Im Rathaus Laboe steht Ihnen für diese Angelegenheit das
Team Laboe zur Verfügung. Unter der Hauptrufnummer 0 43 43 / 42 71 und einer beliebigen Durchwahl von -30 bis -35 erreichen Sie eine der freundlichen Mitarbeiterinnen.