Spielgerätesteuer / Kartensteuer für besondere Vergnügen
Diese beiden Steuerarten gehören zur Gruppe der Vergnügungssteuern, welche ebenfalls örtliche Aufwandssteuern im Sinne des Artikels 105 Abs. 2 a des Grundgesetzes sind.
Mit der Spielgerätesteuer wird die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Personen besteuert, die Geldmittel aufwenden, um an der Besteuerung unterliegenden Spielgeräten zu spielen. Der Steuer unterliegt die Einkommensverwendung in Form des Konsums eines Spielvergnügens.
Die Besonderheit bei der Spielgerätesteuer besteht darin, dass sie als indirekte Steuer nicht vom Spieler, sondern vom Aufsteller der Spielgeräte (zum Beispiel dem Inhaber einer Spielhalle) geschuldet wird. Wirtschaftlich trägt jedoch der Spieler die Steuer, da der Aufsteller der Spielgeräte die Vergnügungssteuer in das Entgelt für die Benutzung der Spielgeräte einpreist und sie somit auf den Spieler abwälzt. Dieses Prinzip wird auch bei der Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) und den Verbrauchsteuern (Tabak-, Branntwein-, Schaumwein-, Zwischenerzeugnis-, Alkopop und Energiesteuern) angewendet.
Die Spielgerätesteuer wird von
- der Gemeinde Ostseebad Laboe und
- der Gemeinde Schönberg
erhoben.
Informationen zur Anmeldung der Steuer und der Spielgeräte für die Gemeinde Ostseebad Laboe finden Sie hier:
Steueranmeldung
Bestandsmeldung für steuerpflichtige Spielgeräte
Veränderungsanzeige für steuerpflichtige Spielgeräte
Informationen zur Anmeldung der Steuer und der Spielgeräte für die Gemeinde Schönberg finden Sie hier:
Steueranmeldung
Ausfüllanleitung zur Steueranmeldung
Bestandsmeldung für steuerpflichtige Spielgeräte
Veränderungsanzeige für steuerpflichtige Spielgeräte
Kartensteuer für besondere Vergnügungen
Die Gemeinde Ostseebad Laboe erhebt eine Kartensteuer für den entgeltlichen Besuch des Unterseebootes 995 (Technisches Museum). Die Steuer entsteht und wird mit dem Lösen der Eintrittskarte fällig. Daher stammt auch der Name „Kartensteuer“. Schuldner der Kartensteuer ist der Inhaber der Eintrittskarte (Museumsbesucher). Die Steuer wird durch den Deutschen Marinebund e. V. zusammen mit dem Eintrittsgeld eingezogen und an die Gemeinde Ostseebad Laboe abgeführt.
Ihre Ansprechpartner:
- Grundsteuern
- Hundesteuer
- sonstige Steuern