Informationen zu erfolgten Vergaben
Vergebene Aufträge nach VOB:
Entsprechend der Landesverordnung zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeordnung vom 12. Februar 2009 (GVOBl. Schl.-H. v. 26 Februar 2009, S. 78) erfolgt für Vergaben nach der VOB/A bei Beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 150.000 EUR und bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 50.000 EUR nach Zuschlagserteilung eine Information über die Vergabe, die mindestens 6 Monate vorgehalten werden muss.
Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von 50 TEUR
Beschränkte Vergaben ab einem Auftragswert von 150 TEUR
Vergebene Aufträge nach VOL:
Entsprechend der Landesverordnung zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeordnung vom 12. Februar 2009 (GVOBl. Schl.-H. v. 26 Februar 2009, S. 78) erfolgt für Vergaben nach der VOL/A ab einem Auftragswert von 25.000 EUR nach Zuschlagserteilung eine Information über die Vergabe, die mindestens 6 Monate vorgehalten werden muss.
Vergaben nach VOL ab einem Auftragswert von 25 TEUR
Ihre Ansprechpartner/in
- Bau- und Investitionsmaßnahmen,
- Ausschreibungen,
- Gebäudebewirtschaftung und Gebäudebetrieb: Verwaltungsgebäude, Obdachlosenunterkünfte, Kindergärten u. Spielstuben
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- Bau- und Investitionsmaßnahmen
- Beschaffung von Fördermitteln