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Genehmigung von Veranstaltungen

Festsetzung von Veranstaltungen gemäß §69 der Gewerbeordnung

Das Ordnungsamt setzt auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung fest, die die Voraussetzungen des § 64 (Messe), § 65 (Ausstellung), § 66 (Großmarkt), § 67 (Wochenmarkt), § 68 (Spezialmarkt und Jahrmarkt) erfüllt.
Die Festsetzung enthält Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung.
Mit der Festsetzung kommen die Ausführenden der Veranstaltung in den Genuss der damit verbundenen Sonderregelungen, den so genannten Marktprivilegien (z.B. Befreiung von Reisegewerbekarten-Pflicht, Öffnungszeiten über die allgemeinen Ladenschlusszeiten hinaus, erweiterte Möglichkeiten der Sonntagsarbeit). 

Sie brauchen folgende Unterlagen:
Formloser Antrag mit folgenden Angaben: 
1. Typ der Veranstaltung, Datum, Veranstaltungsort, Öffnungszeiten 
2. Vorläufiges Ausstellerverzeichnis mit Namen und den angebotenen Waren oder Dienstleistungen (entfällt bei Flohmärkten) 
3. Vertrag mit dem Eigentümer der Veranstaltungsfläche (entfällt bei gemeindeeigenen Flächen)
 4. Für den Ausschank von Alkohol wird eine gesonderte Gestattung benötigt. 
Bei neuen Veranstaltern zusätzlich: 
Ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0.
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9.  

Hinweis:
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, da in der Regel diverse weitere Behördenstellen zur geplanten Veranstaltung schriftlich Stellung nehmen müssen.

Gebühren, Kosten:
Richten sich nach Größe und Art der Veranstaltung. 

Rechtsgrundlagen:
§ 64ff Gewerbeordnung

 

Ansprechpartner

Angelika Jakobi
Standort Laboe
Tel.: 04343/4271-30 bis 35
Fax: 04343/1628
  • Team Laboe
 
Werner Wulf
Standort Schönberg, Zimmer 109
Tel.: 04344/306-1410
Fax: 04344/306-1411
  • Ordnungsamt
  • Gewerbeangelegenheiten