Vaterschaftsanerkennung
Bereits vor der Geburt kann im Standesamt eine Vaterschaftsanerkennung sowie die Zustimmunggserkärung der Mutter abgegeben werden. Dazu müssen die Geburtsurkunden bzw. die beglaubigten Abschriften / Ablichtungen aus den Geburtenbüchern der zukünftigen Eltern vorliegen. Ebenfalls werden die Personalausweise benötigt. Sollte die Mutter noch mit einem anderen Mann verheiratet sein, so lassen Sie sich bitte im Standesamt beraten.
Auch nach der Geburt kann eine Vaterschaftsanerkennung noch erfolgen.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist gebührenfrei.
Ihre Ansprechpartner
- Abteilungsleitung "Personenstandsangelegenheiten"
- Personenstandsangelegenheiten (Standesamt)
- Personenstandsangelegenheiten für Standesamtsbezirk Laboe
- Team Laboe
Ihre Ansprechpartner in Laboe:
Im Rathaus Laboe steht Ihnen für diese Angelegenheit das
Team Laboe zur Verfügung. Unter der Hauptrufnummer 0 43 43 / 42 71 und einer beliebigen Durchwahl von -30 bis -35 erreichen Sie eine der freundlichen Mitarbeiterinnen.