Steuern
Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein (Legaldefinition des § 3 der Abgabenordnung).
Steuern sind im Gegensatz zu den übrigen Abgaben in erster Linie nur zur Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs bestimmt und dienen damit „der Vermehrung der Staatseinkünfte“. Der Steuerschuldner kann für die Entrichtung der Steuer keine konkrete Gegenleistung einfordern. Damit unterscheiden sich die Steuern fundamental von den
Gebühren,
Beiträgen und
beitragsähnlichen Vorteilsentgelten. In der Regel erhalten die Steuerschuldner aber dennoch Gegenleistungen, weil die Gemeinden als Steuergläubigerinnen die Steuern dazu verwenden, um im Gemeinwohlinteresse liegende öffentliche Aufgaben zu erfüllen. So werden aus den Steuermitteln beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen und ein Großteil der öffentlichen Infrastruktur finanziert.
Die Gemeinden des Amtes Probstei erheben unter anderem folgende Steuern: