Elektronischer Reisepass – ePass
Was ist ein ePass?
E Pass ist die Abkürzung für „elektronischer Reisepass“, also für einen Reisepass mit Chip. In Deutschland wurde der ePass im November 2005 eingeführt. Im ePass-Chip sind personen- und dokumentenbezogene Daten gespeichert:
- zur Person: Vor- und Nachnahme, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit
- zum Dokument: Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum
Außerdem sind im ePass sogenannte biometrische Daten gespeichert:
- im ePass der ersten Generation (Antragsdatum bis 31. Oktober 2007) das Passfoto
- im ePass der zweiten Generation (Antragsdatum ab 01. November 2007) das Passfoto und zwei Fingerabdrücke.
Der ePass ist an dem Symbol auf dem Umschlag des elektronischen Passes zu erkennen. Der ePass-Chip befindet sich in der Passdecke und ist mit bloßem Auge nicht erkennbar. Bereits ausgegebene Pässe werden auch nach dem 01. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit behalten.
Ein ePass wird im Regelfall für Personen ab vollendetem 12. Lebensjahr ausgestellt. Nur auf ausdrücklichem Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Notwendige Unterlagen für die Beantragung:
- alter Personalausweis/Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm, ohne Rand, das den aktuellenAnforderungen der Bundesdruckerei entsprechen muss!) Eine Foto-Mustertafel finden Sie unter
www.bundesdruckerei.de - Geburts- bzw. Abstammungsurkunde bei Antragstellung eines Jugendlichen unter 18 Jahren sind die Unterschriften beider Eltern erforderlich.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Wochen.
Verwaltungsgebühr:
- bis zum 24. Lebensjahr und einer Gültigkeit von 6 Jahren = 37,50 €.
- ab dem 24. Lebensjahr und einer Gültigkeit von 10 Jahren = 59,00 €
zusätzliche Gebühren für:
- Ausstellung eines Reisepasses mit 48 Seiten = 22,00 €
- Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren = 32,00 € (innerhalb von 48 Stunden = 2 Arbeitstage, ohne Feiertage und Wochenende)
Für welche Länder benötige ich überhaupt einen Reisepass?
Die aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie unter:
Weitere Informationen zum ePass und weiteren Pass- und Ausweisdokumenten:
Rechtsgrundlage: Passgesetz
Ihre Ansprechpartner
Herrmann, Marion
Standort Schönberg, Zimmer 101- Meldeangelegenheiten
Hirsch, Mirjam
Standort Laboe- Team Laboe
Kullig, Franziska
Standort Laboe- Leitung "Team Laboe"
Rohwedder, Birgit
Standort Schönberg, Zimmer 101- Meldeangelegenheiten
Ihre Ansprechpartner in Laboe:
Im Rathaus Laboe steht Ihnen für diese Angelegenheit das
Team Laboe zur Verfügung. Unter der Hauptrufnummer 0 43 43 / 42 71 und einer beliebigen Durchwahl von -30 bis -35 erreichen Sie eine der freundlichen Mitarbeiterinnen.