Printversion

Personalausweis

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.  
Notwendige Unterlagen für die Beantragung:

  • bisheriger Personalausweis oder Kinderausweis/Kinderreisepass bei Erstbeantragung -        
  • 1 aktuelles Lichtbild -        
  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder Heiratsurkunde  

Hinweis: Personalausweise können auch für Kinder unter 16 Jahren beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union; in diesen Fällen ist die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.  

Bearbeitungsdauer: ca. 2 Wochen  

Verwaltungsgebühr: 8,00 € - bei Verlust oder Diebstahl 10,00 € -

Die Erstausstellung von Personalausweisen für ausweispflichtige Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet, das 21. Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben, ist gebührenfrei.  

Gültigkeit:

  • bis zum 24. Lebensjahr =   6 Jahre 
  • ab dem 24. Lebensjahr = 10 Jahre  

In welchen Länder kann ich mit einem Personalausweis reisen?   Die aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie unter:   Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.auswaertiges-amt.de    

Rechtsgrundlage: Gesetz über Personausweise    

    

Ihre Ansprechpartner

Rohwedder, Birgit  

Standort Schönberg
Tel.: 04344/306-1309
Fax: 04344/306-1311
  •  Meldeangelegenheiten
 

Moscheik, Franziska  

Standort Schönberg
Tel.: 04344/306-1308
Fax: 04344/306-1311
  • Meldeangelegenheiten
 

Herrmann, Marion  

Standort Laboe
Tel.: 04343/4271-33
Fax: 04343/1628
  • Meldeangelegenheiten
 

Hirsch, Mirjam  

Standort Schönberg
Tel.: 04344/306-1310
Fax: 04344/306-1311
  • Meldeangelegenheiten