Personalausweis
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Notwendige Unterlagen für die Beantragung:
- bisheriger Personalausweis oder Kinderausweis/Kinderreisepass bei Erstbeantragung -
- 1 aktuelles Lichtbild -
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder Heiratsurkunde
Hinweis: Personalausweise können auch für Kinder unter 16 Jahren beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union; in diesen Fällen ist die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Bearbeitungsdauer: ca. 2 Wochen
Verwaltungsgebühr: 8,00 € - bei Verlust oder Diebstahl 10,00 € -
Die Erstausstellung von Personalausweisen für ausweispflichtige Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet, das 21. Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben, ist gebührenfrei.
Gültigkeit:
- bis zum 24. Lebensjahr = 6 Jahre
- ab dem 24. Lebensjahr = 10 Jahre
In welchen Länder kann ich mit einem Personalausweis reisen? Die aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie unter:
www.auswaertiges-amt.de
Rechtsgrundlage: Gesetz über Personausweise
Ihre Ansprechpartner
Rohwedder, Birgit
Standort Schönberg- Meldeangelegenheiten
Moscheik, Franziska
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Herrmann, Marion
Standort Laboe- Meldeangelegenheiten
Hirsch, Mirjam
Standort Schönberg- Meldeangelegenheiten