Auskunft aus dem Melderegister
Auskünfte aus dem Melderegister sind in der Regel schriftlich zu beantragen.
Sie dürfen von der Meldebehörde nur erteilt werden, wenn das Auskunftsersuchen ausreichende Identifizierungshinweise über die gesuchte Person enthält.
Dazu sind Angaben des Vor- und Familiennamens sowie des Geburtsdatums oder einer früheren Anschrift erforderlich.
Verwaltungsgebühr für die einfache Melderegisterauskunft = 7,50 €, die in Form eines Verrechnungsschecks dem Auskunftsersuchen beizufügen ist.
Rechtsgrundlage:
§ 27 Landesmeldegesetz
Ihre Ansprechpartner
Herrmann, Marion
Standort Schönberg, Zimmer 101- Meldeangelegenheiten
Hirsch, Mirjam
Standort Laboe- Team Laboe
Kullig, Franziska
Standort Laboe- Leitung "Team Laboe"
Rohwedder, Birgit
Standort Schönberg, Zimmer 101- Meldeangelegenheiten
Ihre Ansprechpartner in Laboe:
Im Rathaus Laboe steht Ihnen für diese Angelegenheit das
Team Laboe zur Verfügung. Unter der Hauptrufnummer 0 43 43 / 42 71 und einer beliebigen Durchwahl von -30 bis -35 erreichen Sie eine der freundlichen Mitarbeiterinnen.