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Einwohnermeldeamt

Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Sie wirken nach Maßgabe des Landesmeldegesetzes oder sonstiger Rechtsvorschriften bei der Durchführung von Aufgaben anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen mit und übermitteln Daten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister. In diesem Register sind nur die Daten von natürlichen Personen gespeichert (§ 3 Landesmeldegesetz).

Die Meldebehörde erteilt auf Antrag aus dem Melderegister an private Personen oder sonstige nichtöffentliche Stellen Melderegisterauskünfte.Die einfache Melderegisterauskunft ist hierbei der Regelfall der Auskünfte. Rechtsgrundlage: Landesmeldegesetz

Im Einwohnermeldeamt erhalten Sie folgende Dienstleistungen