Abteilung III.1 - Melde und Personenstandswesen
Einwohnermeldeamt
Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Sie wirken nach Maßgabe des Landesmeldegesetzes oder sonstiger Rechtsvorschriften bei der Durchführung von Aufgaben anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen mit und übermitteln Daten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister. In diesem Register sind nur die Daten von natürlichen Personen gespeichert (§ 3 Landesmeldegesetz).
Die Meldebehörde erteilt auf Antrag aus dem Melderegister an private Personen oder sonstige nichtöffentliche Stellen Melderegisterauskünfte.Die einfache Melderegisterauskunft ist hierbei der Regelfall der Auskünfte. Rechtsgrundlage: Landesmeldegesetz
Im Einwohnermeldeamt erhalten Sie folgende Dienstleistungen
- Auskünfte aus dem
Melderegister
Anmeldungen
Abmeldungen- Ausweisdokumente
Personalausweise - vorläufige Personalausweise
Reisepässe - vorläufige Reisepässe
Kinderreisepässe
Lohnsteuerkarten
Führerscheine
Führungszeugnisse- Auskünfte aus dem
Gewerbezentralregister - Erfassung der
Wehrpflichtigen - Kfz - Angelegenheiten
Ihre Ansprechpartner:
- Abteilungsleitung "Melde- und Personenstandswesen"
- Meldeangelegenheiten
- Meldeangelegenheiten
- Meldeangelegenheiten
Personenstandswesen (Standesamt)
Durch die Zusammenlegung der Verwaltungsgemeinschaft Amt Probstei mit den Gemeinden Laboe und Schönberg, verfügt das Amt Probstei seit dem 01.01.2008 über zwei Standesamtsbezirke. Das Standesamt Laboe ist für die Bürger/innen der Gemeinde Laboe zuständig. Das Standesamt Probstei in Schönberg ist für die Bürger/innen der Gemeinden Barsbek, Bendfeld, Brodersdorf, Fahren, Fiefbergen, Höhndorf, Köhn, Krokau, Krummbek, Lutterbek, Passade, Prasdorf, Probsteierhagen, Schönberg, Stakendorf, Stein, Stoltenberg, Wendtorf und Wisch zuständig. Unabhängig von den Bürger/innen der genannten Gemeinden können natürlich Urlauber/innen in beiden Standesamtsbezirken heiraten, wenn sie sich zuvor in ihrem Heimatstandesamt angemeldet haben.
Im Standesamt erhalten Sie folgende Dienstleistungen:
Eheschließung
Eheschließung im Ausland
Geburt
Kirchenaustritt
Begründung einer Lebenspartnerschaft
Sterbefall
Trauzimmer
Vaterschaftsanerkennung
Gebühren
Datenschutz
Ihre Ansprechpartner:
- Abteilungsleitung "Melde- und Personenstandswesen"
- Personenstandsangelegenheiten (Standesamt)