Informationen zur Bergründung einer Lebenspartnerschaft
Das Lebenspartnerschaftsgesetz wurde geschaffen, um die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensformen abzubauen und gleichgeschlechtlichen Paaren einen gesicherten Rechtsrahmen für ihre Lebenspartnerschaft zur Verfügung zu stellen.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist zum 01.08.2001 in Kraft getreten. Gleichzeitig hat das Bundesland Schleswig-Holstein ein Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 01.08.2001 verabschiedet. Jedes Bundesland hat ein eigenes Ausführungsgesetz in unterschiedlichen Ausführungsvorschriften über die Begründung einer Lebenspartnerschaft erlassen.
Dieses spiegelt sich u. a. darin wieder, dass nicht in jedem Bundesland die Standesbeamtin / der Standesbeamte eine Lebenspartnerschaft schließen kann. In einigen Bundesländern sind z. B. die Notare dafür zuständig.
In Schleswig-Holstein wird die Begründung der Lebenspartnerschaften von Standesbeamtínnen und Standesbeamten in den Standesämtern vorgenommen.
Folgende Unterlagen müssen Sie für die Anmeldung der Begründung einer Lebenspartnerschaft vorlegen:
Fall 1)
Beide Partner sind ledig und volljährig, so wird von jedem:
- eine gültige Geburtsurkunde
- einen gültigen Personalausweis / Reisepass
- eine aktuelle Meldebescheinigung*)
benötigt.
Fall 2)
Sofern die beiden Partner bereits einmal miteinander verheiratet waren, benötigen Sie:
- jeder eine gültige Geburtsurkunde
- die jeweilige Eheurkunde (früher Heiratsurkunde)
- das rechtskräftige Scheidungsurteil
- sowie einen gültigen einen gültigen Personalausweis / Reisepass
- jeweils eine aktuelle Meldebescheinigung*).
*) Hinweis zur Meldebescheinigung:
Wenn Sie in Ihrem Standesamtsbezirk wohnen und auch die Lebenspartnerschaft begründen wollen, so kann das Melderegister vom Standesamt eingesehen werden.
Möchten Sie eine Lebenspartnerschaft mit einer/einen ausländischen Mitbürgerin/Mitbürger begründen, so erkundigen Sie sich bitte vorab persönlich in Ihrem Standesamt.
Ihre Ansprechpartner
- Abteilungsleitung "Personenstandsangelegenheiten"
- Personenstandsangelegenheiten (Standesamt)
- Personenstandsangelegenheiten (Standesamt)
- Schulangelegenheiten