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Kleinfeuerwerk

Kleinfeuerwerke der Klasse II dürfen nur an Silvester (am 31.12. bis 01.01.) von Privatpersonen ab 18 Jahren abgebrannt werden. Außerhalb dieser Zeit wird dafür eine Leitet Herunterladen der Datei einAusnahmegenehmgiung benötigt.

Die Kosten für die Genehmigung betragen 50,-- Euro.

Sogenannte "Himmelslaternen" sind im gesamten Bereich des Amtes Probstei generell verboten.

Ansprechpartner:

Werner Wulf
Standort Schönberg, Zimmer 109
Tel.: 04344/306-1410
Fax: 04344/306-1411
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