Kinderreisepass
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres bei einer Gültigkeit von 6 Jahren ist die Ausstellung eines Kinderreisepasses möglich.
Notwendige Unterlagen für die Beantragung:
- Geburtsurkunde
- alter Kinderausweis, Kinderreisepass
- Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm, ohne Rand, das den aktuellen Anforderungen der Bundesdruckerei entsprechen muss). Eine Foto-Mustertafel finden Sie unter
www.bundesdruckerei.de
Bei Kindern unter 10 Jahren besteht keine Unterschriftspflicht. Der frühere Kinderausweis wird seit 01. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Ab 01. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reispass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis – z.B. für Reisen innerhalb der EU – zu beantragen.
Verwaltungsgebühr:
- 13,00 € bei Neuausstellung
- 6,00 € Verlängerung der Gültigkeit
- 6,00 € Einbringung eines neuen Passbildes
In welche Länder kann ich mit einem Kinderreisepass einreisen? Die aktuellsten Einreisebestimmungen finden Sie hier:
www.auswaertiges-amt.de
Rechtsgrundlage: Passgesetz
Ihre Ansprechpartner
Rohwedder, Birgit
Standort Schönberg
Tel.: 04344/306-1309
Fax: 04344/306-1311
- Meldeangelegenheiten
Moscheik, Franziska
Standort Schönberg
Tel.: 04344/306-1308
Fax: 04344/306-1311
- Meldeangelegenheiten
Herrmann, Marion
Standort Laboe
Tel.: 04343/4271-33
Fax: 04343/1628
- Meldeangelegenheiten
Hirsch, Mirjam
Standort Schönberg
Tel.: 04344/306-1310
Fax: 04344/306-1311
- Meldeangelegenheiten