Hundesteuer
Auch die Hundesteuer stellt eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Artikels 105 Abs. 2 a des Grundgesetzes dar. Mit ihr wird die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit der Haltung eines Hundes der Besteuerung unterworfen.
Die Hundesteuer wird auf Basis einer gemeindlichen Satzung erhoben. Ab dem 01.01.2010 sind die Satzungen der Gemeinden des Amtes Probstei im Wesentlichen identisch. Ausgenommen von der Vereinheitlichung des Satzungsrechtes im Zusammenhang mit der Hundesteuer ist der jeweilige Steuersatz. Die Steuer bemisst sich nach der Anzahl der gehaltenen steuerbaren Hunde. Der Steuertarif ist als Staffeltarif mit progressiven Verlauf ausgestaltet. Mit Ausnahme der Gemeinde Prasdorf erheben alle Gemeinden eine erhöhte Steuer auf gefährliche Hunde (sogenannte „Kampfhundesteuer“).
Weitergehende Informationen erhalten Sie hier:
Masterdatei zur Hundesteuersatzung (incl. Tariftabelle)
Die Haltung eines Hundes ist bei der Steuerbehörde anzumelden. Ein entsprechendes Anmeldeformular finden Sie hier:
Formular Hundesteueranmeldung
Sofern die Hundehaltung endet (zum Beispiel durch Tod oder Verkauf des Tieres oder Umzug des Halters) ist eine entsprechende Abmeldungsanzeige zu erstatten. Das entsprechende Formular finden Sie hier:
Formular Hundesteuerabmeldung
Ihre Ansprechpartner:
Bayerer, Doris
Standort Schönberg, Zimmer 211- Grundsteuern
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
Falke-Witt, Marion
Standort Schönberg, Zimmer 213- Grundsteuern
- Hundesteuer
- sonstige Steuern
Ihre Ansprechpartner in Laboe:
Im Rathaus Laboe steht Ihnen für diese Angelegenheit das
Team Laboe zur Verfügung. Unter der Hauptrufnummer 0 43 43 / 42 71 und einer beliebigen Durchwahl von -30 bis -35 erreichen Sie eine der freundlichen Mitarbeiterinnen.