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Der Amtsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Hauptausschuss. Der Hauptausschuss tagt nichtöffentlich.  


Zusammensetzung:

13 Mitglieder des Amtsausschusses und die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor ohne Stimmrecht.


Aufgabengebiet:

  • Dem Hauptausschuss obliegen die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben.
  • Dem Hauptausschuss wird die Zuständigkeit als oberste Dienstbehörde der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors übertragen. Er ist Dienstvorgesetzter der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors.
  • Entwicklung und Anwendung des Berichtswesens bei der Kontrolle der Amtsverwaltung.


Entscheidungsbefugnisse:

  • Der Hauptausschuss trifft auf Vorschlag der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors die Personalentscheidungen für Bewerber/innen oder Stelleninhaber/innen, die der Amtsdirektorin oder dem Amtsdirektor unmittelbar unterstellt sind und Leitungsaufgaben erfüllen.
  • Entscheidung über den Abschluss von Leasingverträgen, die einen Betrag von 50.000 € übersteigen bis zu einem Gesamtbetrag von 100.000 € je Einzelfall und Laufzeit.
  • Entscheidung über die Gründung von Gesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen sowie die Beteiligungen an diesen und an deren Gründung, soweit die Beteiligung des Amtes einen Betrag von 50.000 € nicht übersteigt.
  • Entscheidung über die Ziele und Grundsätze der wirtschaftlichen Betätigung und der privatrechtlichen Beteiligungen.
  • Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern des Amtes in Eigengesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen, an denen das Amt mit bis zu 50.000 € beteiligt ist.
  • Entscheidung über den Tausch oder die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die einen Betrag von 50.000 € übersteigen bis 100.000 €.
  • Entscheidung über die Hingabe von Darlehen und Zuschüssen, über den Erwerb und die entgeltliche Veräußerung von Sachen, Forderungen und anderen Rechten, die einen Wert von 100.000 € übersteigen bis 200.000 €.
  • Entscheidung über die unentgeltliche Veräußerung von Sachen, Forderungen und anderen Rechten, die einen Wert von 25.000 € übersteigen bis zum Wert von 50.000 €.


Die Mitglieder des Hauptausschusses:

Name: Vorname: Funktion: Partei: entsendende Gemeinde:
Klindt, Hagen Vorsitzender KWP Passade
Arp, Hans-Hugo    Mitglied LWG

Laboe

Benecke, Rosemarie Mitglied CDU Schönberg
Cordts, Jürgen Mitglied EIS Schönberg
Doepner, Martin Mitglied CDU Köhn
Gnauck, Matthias Mitglied WGP Prasdorf
Lüneburg, Margrit Mitglied CDU Probsteierhagen
Mordhorst, Ulrike Mitglied SPD Laboe
Nickenig, Karin Mitglied CDU Laboe
Sinjen, Markus Mitglied UWK Krokau
Steffen, Otto Mitglied SPD Wendtorf
Taubner, Wilfried Mitglied AWF Fiefbergen
Winkler, Dieter Mitglied SPD Schönberg