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Der Amtsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Hauptausschuss. Der Hauptausschuss tagt nichtöffentlich.  


Zusammensetzung:

13 Mitglieder des Amtsausschusses und die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor ohne Stimmrecht.


Aufgabengebiet:

  • Dem Hauptausschuss obliegen die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben.
  • Dem Hauptausschuss wird die Zuständigkeit als oberste Dienstbehörde der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors übertragen. Er ist Dienstvorgesetzter der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors.
  • Entwicklung und Anwendung des Berichtswesens bei der Kontrolle der Amtsverwaltung.


Entscheidungsbefugnisse:

  • Der Hauptausschuss trifft auf Vorschlag der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors die Personalentscheidungen für Bewerber/innen oder Stelleninhaber/innen, die der Amtsdirektorin oder dem Amtsdirektor unmittelbar unterstellt sind und Leitungsaufgaben erfüllen.
  • Entscheidung über den Abschluss von Leasingverträgen, die einen Betrag von 50.000 € übersteigen bis zu einem Gesamtbetrag von 100.000 € je Einzelfall und Laufzeit.
  • Entscheidung über die Gründung von Gesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen sowie die Beteiligungen an diesen und an deren Gründung, soweit die Beteiligung des Amtes einen Betrag von 50.000 € nicht übersteigt.
  • Entscheidung über die Ziele und Grundsätze der wirtschaftlichen Betätigung und der privatrechtlichen Beteiligungen.
  • Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern des Amtes in Eigengesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen, an denen das Amt mit bis zu 50.000 € beteiligt ist.
  • Entscheidung über den Tausch oder die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die einen Betrag von 50.000 € übersteigen bis 100.000 €.
  • Entscheidung über die Hingabe von Darlehen und Zuschüssen, über den Erwerb und die entgeltliche Veräußerung von Sachen, Forderungen und anderen Rechten, die einen Wert von 100.000 € übersteigen bis 200.000 €.
  • Entscheidung über die unentgeltliche Veräußerung von Sachen, Forderungen und anderen Rechten, die einen Wert von 25.000 € übersteigen bis zum Wert von 50.000 €.

Mitglieder:

Die derzeitige Zusammensetzung des Hauptausschusses des Amtes Probstei mit namentlicher Benennung der Mitglieder finden Sie in unserem Öffnet externen Link in neuem FensterBürgerinfoportal.