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Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Auf Antrag wird eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen; er kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Meldebehörde wird den Antrag mit Hilfe der im Melderegister gespeicherten Daten automatisch erstellen und an das Bundesamt für Justiz –  Gewerbezentralregister – 53094 Bonn – senden.
Bei der Antragstellung muss angegeben werden, ob die Auskunft aus dem Register 
an den Betroffenen – Beleg-Art 1 oder an eine Behörde – Beleg-Art 9 – übermittelt werden soll.

Wird die Beleg-Art 9 gewählt, ist die Anschrift und das Geschäftszeichen bzw. der Verwendungszweck anzugeben.
Je nach der jeweiligen Rechtsnorm des Gewerbes ist der Antrag mit den
Angaben des Registergerichtes  oder der Genehmigungsbehörde, den Namen
und den Sitz der Firma zu ergänzen.

Bearbeitungsdauer: ca. 2 Wochen

Verwaltungsgebühr:    13,00 €

Rechtsgrundlage: § 150 Gewerbeordnung

 

Ihre Ansprechpartner

Herrmann, Marion  

Standort Schönberg, Zimmer 101
Tel.: 04344/306-1310
Fax: 04344/306-1311
  • Meldeangelegenheiten
 

Hirsch, Mirjam  

Standort Laboe
Tel.: 04343/4271-30 bis 35
Fax: 04343/1628
  • Team Laboe
 

Kullig, Franziska  

Standort Laboe
Tel.: 04343/4271-35
Fax: 04343/1628
  • Leitung "Team Laboe"
 

Rohwedder, Birgit  

Standort Schönberg, Zimmer 101
Tel.: 04344/306-1309
Fax: 04344/306-1311
  •  Meldeangelegenheiten