Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auf Antrag wird eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen; er kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Meldebehörde wird den Antrag mit Hilfe der im Melderegister gespeicherten Daten automatisch erstellen und an das Bundesamt für Justiz – Gewerbezentralregister – 53094 Bonn – senden.
Bei der Antragstellung muss angegeben werden, ob die Auskunft aus dem Register
an den Betroffenen – Beleg-Art 1 oder an eine Behörde – Beleg-Art 9 – übermittelt werden soll.
Wird die Beleg-Art 9 gewählt, ist die Anschrift und das Geschäftszeichen bzw. der Verwendungszweck anzugeben.
Je nach der jeweiligen Rechtsnorm des Gewerbes ist der Antrag mit den
Angaben des Registergerichtes oder der Genehmigungsbehörde, den Namen
und den Sitz der Firma zu ergänzen.
Bearbeitungsdauer: ca. 2 Wochen
Verwaltungsgebühr: 13,00 €
Rechtsgrundlage: § 150 Gewerbeordnung
Ihre Ansprechpartner
Herrmann, Marion
Standort Schönberg, Zimmer 101- Meldeangelegenheiten
Hirsch, Mirjam
Standort Laboe- Team Laboe
Kullig, Franziska
Standort Laboe- Leitung "Team Laboe"
Rohwedder, Birgit
Standort Schönberg, Zimmer 101- Meldeangelegenheiten