Gewerbesteuer / Grundsteuer A und B
Die Gewerbesteuer und die Grundsteuer gehören zu den sogenannten Realsteuern, deren Aufkommen gemäß Artikel 106 Abs. 6 Satz 1 des Grundgesetzes den Gemeinden zugewiesen ist.
Der Gewerbesteuer unterliegen die stehenden Gewerbebetriebe sowie die Reisegewerbebetriebe. Die Rechtsgrundlagen für die Gewerbesteuer finden sich im Gewerbesteuergesetz (GewStG).
Der Grundsteuer unterliegen einerseits die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A). Daneben unterliegen die Grundstücke ebenfalls der Grundsteuer (Grundsteuer B). Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG).
Beiden Realsteuern ist gemeinsam, dass die Grundlagen für die Besteuerung durch das jeweils zuständige Finanzamt durch einen Messbescheid festgesetzt werden. Dieser Messbescheid setzt einen Steuermessbetrag (Gewerbesteuermessbetrag oder Grundsteuermessbetrag) fest. Dieser Messbetrag ist Grundlage für die Besteuerung. Auf ihn wird der Hebesatz angewendet, den die Gemeindevertretung in der Regel jährlich im Rahmen ihrer Haushaltssatzung oder einer gesonderten Hebesatzsatzung beschließt.
Die individuelle Steuerschuld für ein Kalenderjahr berechnet sich daher wie folgt:
Messbetrag in EUR x Hebesatz in % = geschuldete Gewerbesteuer/geschuldete Grundsteuer in EUR