Geburt
Welche Urkunden sind für die Beurkundung der Geburt erforderlich?
Hausgeburt
Wird Ihr Kind zu Hause geboren, so müssen Sie oder eine Person, die bei der Geburt dabei war, die Geburt persönlich in Ihrem zuständigen Standesamt anmelden. Bitte bringen Sie dazu die ausgefüllte und unterschriebene Geburtsbescheinigung der Hebamme, sowie die Erklärung zur Namensführung (unterschrieben von Ihnen, den "neuen´" Eltern) mit. Außerdem wird, wenn Sie verheiratet sind, die Eheschließungsurkunde (früher Familienbuchauszug) benötigt. Sollten Sie nicht verheiratet sein, so muss jeweils eine Geburtsurkunde mitgebracht werden. Wichtig zur Vorlage ist auch eine evtl. vorhandene vorgeburtliche Vaterschaftsanerkenneung. Der Personalausweis muss ebenfalls vom Anzeigenden vorgelegt werden.
Geburt im Krankenhaus
Wenn Ihr Kind in einer Klinik zur Welt kommen solte, füllen Sie dort eine Geburtsanzeige aus. Diese wird nach der Geburt des Kindes mit der Geburtsbescheinigung der Hebamme vom Krankenhaus mit den ergorderlichen Urkunden (wie oben aufgeführt) zum zuständigem Standesamt gebracht.
Sobald die Geburt im Standesamt beurkundet worden ist, können Sie die Urkunden im Standesamt abholen.
Die Kosten für die 1. Geburtsurkunde betragen 10,00 €.
Folgende Bescheinigungen sind kostenfrei:
- für die Beantragung von Kindergeld
- für die Beantragung des Elterngeldes
- für die Mutterschaftshilfe/Krankenkasse
- für religiöse Zwecke
Sonderfälle:
Sind Sie Spätaussiedler bzw. ist ein Elternteil kein deutscher Staatsangehöriger, setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung. Wir können Sie ausführlich beraten.
Ihre Ansprechpartner
- Abteilungsleitung "Personenstandsangelegenheiten"
- Personenstandsangelegenheiten (Standesamt)
- Personenstandsangelegenheiten für Standesamtsbezirk Laboe
- Team Laboe
Ihre Ansprechpartner in Laboe:
Im Rathaus Laboe steht Ihnen für diese Angelegenheit das
Team Laboe zur Verfügung. Unter der Hauptrufnummer 0 43 43 / 42 71 und einer beliebigen Durchwahl von -30 bis -35 erreichen Sie eine der freundlichen Mitarbeiterinnen.