Printversion

Gebühren

Im Gegensatz zu den Öffnet internen Link im aktuellen FensterSteuern dürfen Gebühren nur erhoben werden, wenn die Gemeinde eine entsprechende Gegenleistung erbringt. Typischerweise besteht die Gegenleistung in der Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung. Folgende Gebühren werden die Abteilung II.1 im Namen und für Rechnung der Gemeinden erhoben:

  • Abwassergebühren (Grund- und Zusatzgebühren)
  • Straßenreinigungsgebühren
  • Gewässerunterhaltungsgebühren

 

 

Ihre Ansprechpartner:

Doris Bayerer
Standort Schönberg, Zimmer 211
Tel.: 04344/306-1216
Fax: 04344/306-1209
  • Grundsteuern
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer
 
Marion Falke-Witt
Standort Schönberg, Zimmer 213
Tel.: 04344/306-1207
Fax: 04344/306-1209
  • Grundsteuern
  • Hundesteuer
  • sonstige Steuern