Führungszeugnisse
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Bundeszentralregisters erteilt. Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Der Antrag ist bei der Meldebehörde zu stellen. Dabei ist die Identität des Antragstellers/der Antragstellerin oder des gesetzlichen Vertreters nachzuweisen. Die Betroffenen können keine Dritte für die Antragstellung bevollmächtigen. Die Meldebehörde wird den Antrag mit Hilfe der im Melderegister gespeicherten Daten automatisch erstellen und an das Bundesamt für Justiz – Bundeszentralregister – 53094 Bonn – senden.
Bei der Antragstellung muss angegeben werden, ob das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird – Beleg-Art N – oder zur Vorlage bei einer Behörde – Beleg-Art O – . Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, ist die Anschrift und das Geschäftszeichen bzw. der Verwendungszweck anzugeben.
Die Antragstellenden sind berechtigt, das Zeugnis vor der Weiterleitung an die Behörde bei einem Amtsgericht einzusehen (Belegart P).
Bearbeitungsdauer: ca. 2 Wochen
Verwaltungsgebühr: 13,00 €
Rechtsgrundlage: Bundeszentralregistergesetz
Ihre Ansprechpartner
Herrmann, Marion
Standort Schönberg, Zimmer 101- Meldeangelegenheiten
Hirsch, Mirjam
Standort Laboe- Team Laboe
Kullig, Franziska
Standort Laboe- Leitung "Team Laboe"
Rohwedder, Birgit
Standort Schönberg, Zimmer 101- Meldeangelegenheiten
Ihre Ansprechpartner in Laboe:
Im Rathaus Laboe steht Ihnen für diese Angelegenheit das
Team Laboe zur Verfügung. Unter der Hauptrufnummer 0 43 43 / 42 71 und einer beliebigen Durchwahl von -30 bis -35 erreichen Sie eine der freundlichen Mitarbeiterinnen.