Fremdenverkehrsabgabe
Die Fremdenverkehrsabgabe wird innerhalb der Gemeinden Ostseebad Laboe, Schönberg und Stein erhoben. Der Abgabepflicht unterliegen alle natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Tourismus in der Gemeinde Vorteile geboten werden. Der zu entgeltende Vorteil besteht dabei in der sich aus dem Fremdenverkehr ergebenden Gewinnchance oder erhöhten Verdienstmöglichkeit. Die abgabenerheblichen Vorteile können unmittelbar oder auch nur mittelbar vorhanden sein. Unmittelbare Vorteile haben dabei diejenigen, die am Tourismus in der Gemeinde direkt beteiligt sind. Dies sind zum Beispiel die Vermieter von Ferienwohnungen sowie die Inhaber von Hotels und Gaststätten. Mittelbare Vorteile haben dagegen diejenigen, die mit den am Tourismus unmittelbar Beteiligten im Rahmen der für den Tourismus notwendigen Bedarfsdeckung Geschäfte tätigen.
Die Grundlagen für die Bemessung der Fremdenverkehrsabgabe sind durch den Abgabenschuldner zu erklären. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier:
Formular Erklärung zur Fremdenverkehrsabgabe
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