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Eheschließung

Informationen

Die Anmeldung zur Eheschließung (früher "das Aufgebot") kann bis zu einem halben Jahr vor dem Heiratsdatum angemeldet werden. Für die Anmeldung zuständig ist der Standesamtsbezirk, in dem einer der "Heiratswilligen" seinen Hauptwohnsitz hat.

Die standesamtliche Trauung kann in jedem Standesamt bundesweit stattfinden. Sie haben die freie Auswahl. Ihren Wunschtermin können Sie gern mit uns besprechen.

Wenn Sie nicht in unseren Amtsbezirken wohnen, aber gern bei uns heiraten möchten, ist das kein Problem. Sie melden sich einfach bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dort gleich mit, wo die Eheschließung stattfinden soll. Die Standesbeamten Ihrer Heimatbehörde senden uns Ihre Unterlagen zu. Wir können dann alles weitere besprechen und auch auf event. Wünsche eingehen.

Seit dem 01.07.1998 ist die sogenannte Aufgebotsfrist mit dem Aushand aus Datenschutzgründen gegenstandslos geworden. Somit kann eine Ehe geschlossen werden, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen und geprüft worden sind.

Auch auf Trauzeugen kann seit dem 01.07.1998 bei der standesamtlichen Trauung verzichtet werden. Sollen Trauzeugen dennoch dabei sein, so dürfen es höchstens 2 Personen sein, die volljährig sein müssen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt um die Anmeldung für deutsche Bürger/innen vorzunehmen?

  1. Sind beide volljährig, ledig und haben noch keine Kinder, dann benötigen Sie:
       - jeder eine beglaubigte Abschrift / Ablichtung aus Ihrem Geburtenbuch
       - jeder einen gültigen Personalausweis/Reisepass
  2. Haben Sie bereits ein oder mehrere gemeinsame Kinder benötigen Sie zusätzlich:
       - die Geburtsurkunden der Kinder
       - die Vaterschaftsannerkennung (wenn bereits gemacht)
  3. Waren Sie bereits einmal verheiratet, werden folgende Unterlagen benötigt:
       - jeder eine beglaubigte Abschrift / Ablichtung aus Ihrem Geburtenbuch
       - die jeweilige Eheurkunde (früher Heiratsurkunde)
       - sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und Siegel des Amtsgerichts
       - wenn Sie gemeinsame Kinder haben, zusätzlich wie unter 2.
       - sowie einen gültigen Personalausweis/Reisepass

In allen o. g. Fällen benötigen Sie auch eine Meldebescheinigung. Wenn Sie in Ihrem Standesamtsbezirk wohnen und auch heiraten möchten, so kann das Melderegister vom Standesamt eingesehen werden und Sie brauchen selbst keine Meldebescheinigung mitbringen. Möchten Sie eine/einen ausländische Mitbürgerin/ Mitbürger heiraten, so erkundigen Sie sich bitte direkt in Ihrem Standesamt, welche Unterlagen benötigt werden.

Ihre Ansprechpartner

Irmtraut Kahlo
Standort Schönberg, Zimmer 106
Tel.: 04344/306-1301
Fax: 04344/306-1303
  • Abteilungsleitung "Personenstandsangelegenheiten"
 
Nadine Marten
Standort Schönberg, Zimmer 105
Tel.: 04344/306-1302
Fax: 04344/306-1303
  • Personenstandsangelegenheiten (Standesamt)
 
Stephanie Younis
Standort Laboe
Tel.: 04343/4271-30 bis 35
Fax: 04343/1628
  • Personenstandsangelegenheiten für Standesamtsbezirk Laboe
  • Team Laboe
 

Ihre Ansprechpartner in Laboe:

Im Rathaus Laboe steht Ihnen für diese Angelegenheit das Öffnet internen Link im aktuellen FensterTeam Laboe zur Verfügung. Unter der Hauptrufnummer 0 43 43 / 42 71 und einer beliebigen Durchwahl von -30 bis -35 erreichen Sie eine der freundlichen Mitarbeiterinnen.