Eheschließungen im Ausland
Grundsätzlich wird eine Eheschließung in Deutschland anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form durchgeführt wird.
Informationen, welche Unterlagen und Papiere Sie benötigen, können Sie u. a. vom Bundesverwaltungsamt "Informationsstelle für Auslandtätige und Auswanderer" in 50728 Köln bekommen. Ferner erteilen Auskünfte die deutschen Konsulate im Ausland bzw. die betreffenden Botschaften des jeweiligen Landes.
Anschriften hierüber, sowie Informationen über die Beantragung und Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, welches von einigen Staaten gefordert wird, wenn deutsche Bürger im Ausland heiraten, bekommen Sie in Ihrem Standesamt.
Bitte fragen Sie unbedingt im Standesamt nach, ob und wo die Eheschließung im Ausland registriert werden muss und welche Beglaubigungen (Legalisation/Apostille) zur Anerkennung in Deutschland nötig sind.
Hinweis
Nach einer Eheschließung im Ausland besteht die Möglichkeit, im Standesamt eine Beurkundung auf Antrag vornehmen zu lassen. Damit wird die Auslandseheschließung nach deutschem Recht personenstandsrechtlich registriert.
Es empfiehlt sich, nach Ihrer Eheschließung im Ausland mit der Heiratsurkunde nicht nur im Einwohnermeldeamt vorstellig zu werden, sondern in jedem Fall auch im Standesamt vorzusprechen, um eine (wenn gewünscht) gemeinsame Namenserkärung abzugeben. In vielen Staaten, auch in den USA ist keine Namenswahlmöglichkeit gegeben.
Ihre Ansprechpartner
- Abteilungsleitung "Personenstandsangelegenheiten"
- Personenstandsangelegenheiten (Standesamt)
- Personenstandsangelegenheiten für Standesamtsbezirk Laboe
- Team Laboe
Ihre Ansprechpartner in Laboe:
Im Rathaus Laboe steht Ihnen für diese Angelegenheit das
Team Laboe zur Verfügung. Unter der Hauptrufnummer 0 43 43 / 42 71 und einer beliebigen Durchwahl von -30 bis -35 erreichen Sie eine der freundlichen Mitarbeiterinnen.