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Amtskasse

Die Abteilung II.2 innerhalb des Fachbereiches Finanzen ist die Amtskasse. Der Amtskasse obliegt die Buchführung für das Amt, für 20 amtsangehörige Gemeinden, für zwei Schulverbände, den Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg sowie den Gewässerunterhaltungsverband Schönberger Au. Die Amtskasse hat Einnahmen anzunehmen und Ausgaben zu leisten. In ihrer Buchführung werden sämtliche Zahlungsvorgänge, die ihre Grundlage in den Kassenanordnungen der Fachämter finden, dokumentiert.

Für sämtliche Steuern und Abgaben der Gemeinden, sowie Mieten und Kindergartengebühren hat der Bürger die Möglichkeit, eine Leitet Herunterladen der Datei einEinzugsermächtigung zu erteilen. Die Amtskasse ist zuständig für den Einzug dieser Forderungen.

Die Verfügbarkeit der erforderlichen Kassenmittel ist sicherzustellen. Hierzu gehört ggfs. auch die Inanspruchnahme von Kassenkrediten. Je nach Liquidität der Amtskasse werden auch Festgeldanlagen getätigt.

Zu den weiteren Aufgaben der Amtskasse gehört das Erstellen von Tages- und Jahresabschlüssen sowie Statistiken. Spendenbescheinigungen werden ebenfalls ausgestellt; Bürgschaften u.ä. werden im Verwahrgelaß aufbewahrt.

Geldforderungen werden nach erfolgloser Mahnung im Verwaltungszwangsverfahren durch die Amtskasse als Vollstreckungsbehörde beigetrieben. Zu den Vollstreckungsmaßnahmen zählen u.a. auch der Beitritt zu einem Zwangsversteigerungsverfahren oder Insolvenzverfahren.