Abmeldungen
Wer aus einer Wohnung auszieht und neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden.Eine Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes ist nur erforderlich bei Wegzügen in das Ausland wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird; dies gilt in Fällen von mehreren Wohnungen (Haupt- und Nebenwohnung), von denen eine lediglich aufgegeben wird, ohne dass eine weitere, neue Wohnung bezogen wird.
Erforderlich Unterlagen für die Abmeldung:
Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass)
Rechtsgrundlage:
§ 11 Landesmeldegesetz
Ihre Ansprechpartner:
- Meldeangelegenheiten
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Ihre Ansprechpartner in Laboe:
Im Rathaus Laboe steht Ihnen für diese Angelegenheit das
Team Laboe zur Verfügung. Unter der Hauptrufnummer 0 43 43 / 42 71 und einer beliebigen Durchwahl von -30 bis -35 erreichen Sie eine der freundlichen Mitarbeiterinnen.