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Abmeldungen

Wer aus einer Wohnung auszieht und neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden.Eine Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes ist nur erforderlich bei Wegzügen in das Ausland wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird; dies gilt in Fällen von mehreren Wohnungen (Haupt- und Nebenwohnung), von denen eine lediglich aufgegeben wird, ohne dass eine weitere, neue Wohnung bezogen wird.

Erforderlich Unterlagen für die Abmeldung:
Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass)

Rechtsgrundlage:
§ 11 Landesmeldegesetz

 

   

Ihre Ansprechpartner:

Marion Herrmann
Standort Schönberg, Zimmer 101
Tel.: 04344/306-1310
Fax: 04344/306-1311
  • Meldeangelegenheiten
 
Birgit Rohwedder
Standort Schönberg, Zimmer 101
Tel.: 04344/306-1309
Fax: 04344/306-1311
  •  Meldeangelegenheiten
 
Sandra Silz
Standort Schönberg, Zimmer 101
Tel.: 04344/306-1308
Fax: 04344/306-1311
  •  Meldeangelegenheiten
 

Ihre Ansprechpartner in Laboe:

Im Rathaus Laboe steht Ihnen für diese Angelegenheit das Öffnet internen Link im aktuellen FensterTeam Laboe zur Verfügung. Unter der Hauptrufnummer 0 43 43 / 42 71 und einer beliebigen Durchwahl von -30 bis -35 erreichen Sie eine der freundlichen Mitarbeiterinnen.